Zugang Hauptwasserhahn und Briefkästen

  • Hallo zusammen,

    zwei kurze Frage, zu der ich gerne wissen möchte, ob das wirklich Rechtens ist.

    Darf es sein, dass der Hauptwasserhahn, der sich in einer Wohnung befindet, gleichzeitig für die Wasserversorung einer anderen Wohnung zuständig ist?

    Wenn mein Nachbar in Urlaub fährt und mir den Hahn zudreht, was kann ich dann machen? Solange nicht duschen?

    In meinem Haus existieren leider weniger Briefkästen als Wohnungen, sodass wir uns einen teilen müssen. Ist dies hinnehmbar oder besteht ein Anrecht auf einen eigenen Briefkasten?

    Irgendwie empfinde ich meine Privatsphäre verletzt.

    Viele Grüße

    Fabian

  • In meinem Haus existieren leider weniger Briefkästen als Wohnungen, sodass wir uns einen teilen müssen. Ist dies hinnehmbar oder besteht ein Anrecht auf einen eigenen Briefkasten?

    Irgendwie empfinde ich meine Privatsphäre verletzt.

    Ich nehme an die Wohnung wurde in Kenntnis dessen angemietet und ist so hinnehmbar. Sollte der Zustand nach Anmietung entstanden sein kannst du dagegen vorgehen. I.d.R. hat jeder Mieter das Recht auf einen eigenen Briefkasten. Nur wenn der M. mit dieser Situation bei Anmietung der Wohnung einverstanden ist wäre ich mir nicht sicher ob der VM einen separaten BK erstellen muss.

  • besteht ein Anrecht auf einen eigenen Briefkasten?

    Ja, dieses Anrecht besteht. Wenn sich der Vermieter weigert darfst du einen anbringen, aber muss den Ort mit dem Vermieter absprechen.

    Wer die Kosten dafür tragen muss ist etwas schwierig, weil es zwar ein Mangel ist, aber dieser beim Einzug bekannt war, so dass du eventuell die Kosten dafür tragen musst.

  • Darf es sein, dass der Hauptwasserhahn, der sich in einer Wohnung befindet, gleichzeitig für die Wasserversorung einer anderen Wohnung zuständig ist?

    Wenn mein Nachbar in Urlaub fährt und mir den Hahn zudreht, was kann ich dann machen? Solange nicht duschen?

    Hallo,

    das ist in älteren Bauten oftmals der Fall, hierzu sollte es aber eine Regelung geben, dass die Absperrhähne nicht zugedreht werden dürfen, wie steht der Vermieter zu dem Sachverhalt?

    Obwohl, wenn ihm nicht gerade das ganze Gebäude gehört er wenig Möglichkeiten hat, daran etwas zu ändern.

    Bleibt noch die Frage offen, war es bei der Anmietung bekannt und warum wurde das vom Mieter nicht moniert, lies bitte hierzu:

    https://www.haufe.de/recht/deutsche…4_HI625585.html

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!