Beiträge von b4zZ

    Ich danke euch für die ernst gemeinten Antworten.

    Ja, ich habe diese Wohnung angemietet und war mir der etwaigen Mängel bewusst, wollte mich nur erkundigen, ob es zur Wohnungsübergabe bzw. Einzug rechtlich vorgesehen ist, diese wieder auf den Stand zu bringen..

    Viel Spaß bei der Suche nach Neubauwohnungen zu angemessen Preisen in Hamburg, bei dem angespannten Markt.

    Dann ziehe ich doch lieber in dieses bezahlbare LOCH!

    Guten Tag liebe Gemeinde,

    ich habe heute meine Schlüssel zu meiner neuen Wohnung erhalten und habe dann natürlich auch einige Sachen bemängelt, bei denen es hieß, dass diese so ins Protokoll aufgenommen werden, aber nicht beseitigt werden. Da frage ich mich, was muss der Vermieter beseitigen und was nicht?

    Beim Herd ging der Backofen nicht, da wird aber ein Techniker vorbei geschickt. Also alles gut

    Die Gaskombitherme hat nicht wirklich funktioniert, somit auch nicht die Heizung, aber auch hier wird ein Techniker vorbei geschickt.

    Zu den anderen Sachen:

    Die Türrahmen + Türen waren schon relativ vergilbt, zudem einige Risse im Rahmen. Laut der Dame wäre das aber zu kostspielig und muss daher so bleiben.

    Leisten haben gefehlt und dadurch war auch ein Kabel (Fernsehkabel) sichtbar.

    Paar kleinere Löcher im Bad in den Kacheln (wahrscheinlich zur Anbringung einer Badvorhangs etc.).

    Im Bad haben einige Kacheln/Fugen etwas bräunlichkeit. Schimmel?

    Eine Holzleiste hatte eine Spalte und etwas Abnutzung des Holzfußbodens.

    Und es wurde Dreck beim Badfenster hinterlassen.

    Wie schaut es damit aus? Ist die Verwaltung hier im Recht und das sind keine Mängel, die beseitigt werden müssen?

    Ich habe euch mal Fotos angehangen:

    https://imgur.com/a/hqGwl

    Bin über jede Hilfe dankbar.

    Beste Grüße

    Für die Wartungskosten wurde eine Pauschale vereinbart. Da wird nicht drüber abgerechnet. Folglich auch nichts erstattet. 156 € für eine Thermenwartung ist noch im Normalbereich.

    Da steht doch (direkt) hinter und ein Betrag von 0,00 €. Also nur informatorisch und evtl. als Absicherung für den Vermieter.

    Du wirst lachen es gibt Mieter die meinen sich nicht bei einem Gas- oder Stromanbieter anmelden zu müssen weil es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht.

    Ok, ich hatte bei einer schnellen Recherche kosten in Höhe von ca. 100€ entdeckt, daher meine Frage nach der Rückerstattungsfähigkeit.


    Okay, mir ging es um die letzten drei Bilder im Album, jedoch gehe ich nun davon aus, dass das einfach alle Betriebskostenposten aufgelistet sind, die in diesem Paragraphen zu finden sind, egal ob es auf meine Wohneinheit zutrifft oder nicht.

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    Die Wasserversorgung (+ kosten) sind in der Miete inbegriffen oder? Also ich müsste mich "nur" um einen Gas-, Strom und Internetanbieter kümmern, oder?

    Euch beiden vielen Dank für die Antworten.

    Dieser Vertrag ist zwar sehr umfangreich, aber nicht zu beanstanden. Was die Schönheitsreparaturen betrifft ist er auf laufenden. Du hast sicherlich gelesen, dass der Vertrag im ersten Jahr einen Kündigungsverzicht enthält, eine Kündigung vorher nicht möglich ist. Da die Kosten der Thermenwartung vom Mieter getragen werden müssen, auch wenn der Vermieter den Auftrag dazu erteilt, ist der monatliche Abschlag keine schlechte Sache. Erfahrungsgemäß liegen diese Wartungskosten um die 100.- Euro pro Jahr.

    Wären aber zu hohe Vorauszahlungen für die Wartungskosten auch rückerstattunsfähig?

    Und des Weiteren frage ich mich, ist es normal, dass bei den Bildern zu den Betriebskosten Posten auftreten, die ich jedoch direkt abschließen muss (Heizung) und somit nicht Bestandteil meiner Vorauszahlungen für die Betriebskosten ist?

    Guten Tag liebe Gemeinde,

    ich habe nach langer Suche endlich meinen ersten Mietvertrag zugeschickt bekommen, den ich gerne am Montag unterschrieben zurückschicken möchte.

    Dieser ist etwas detailreicher und ist auch ziemlich lang.

    Jedoch habe ich so überhaupt keine Ahnung, ob die darin enthaltenen Klauseln so zulässig sind und würde mich über eine (schnelle) Überprüfung seitens von einem, der sich vllt besser auskennt, sehr freuen.

    Besonders geht es mir eigentlich um die üblichen Sachen wie die Betriebskosten und natürlich "unberechtigte" Schönheitsklauseln?

    Spezieller geht es darum, dass ich eine Gaskombitherme in der Wohnung haben werde, für dessen (jährliche) Wartung ich monatlich eine Pauschale von 13€ zu zahlen habe, diese wird Thermenwartung genannt. Gilt hier auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit und ich kann am Ende zu hohe Kosten hierfür zurückverlangen?

    Des Weiteren muss ich für die Warmwasseraufbereitung + Heizung direkt einen Anbieter suchen und diesen bezahlen, jedoch werden unter Betriebskosten Klauseln auch die Zufuhr dieser genannt, sind das also allgemeingehaltene Klauseln oder liegt hier ein Fehler vor?

    Ich würde mich über jede Hilfe hier sehr freuen.

    https://imgur.com/a/sPD7H

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