Hallo ihr Lieben,
ich habe meine Betriebskostenabrechnung für meine alte Wohnung erhalten, aus der ich im am 31.07.2016 ausgezogen bin.
In der Betriebskostenabrechnung steht Abrechnungszeitraum: 01.01.2016 - 31.12.2016 und IHR Abrechnungszeitraum: 01.01.2016 bis 31.07.2016
Nun zu meiner Frage: ich habe im Internet gelesen, dass sich die Vermieter lt. § § 556 Abs. III Satz 2 BGB nur 12 Monate Zeit lassen dürfen für die Abrechnung.
Muss ich sie denn nun bezahlen? Ich bin ja schon im Juli ausgezogen. Oder bezieht sich diese Frist auf den Abrechnungszeitraum bis Dezember?
Ich kenn mich mit sowelchen Dingen leider gar nicht aus, ich wäre sehr sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte.
Achso und ich habe die Heizkostennachzahlung für die Zeit auch noch nicht erhalten! (Bin im Januar 2015 dort eingezogen und habe jeden Monat 60€ Heizkosten bezahlt) Gibt es da auch irgendwelche Vorschriften für die Vermieter???
Liebste Grüße aus dem Norden ![]()