Hallo.
Ich habe eine Frage bezüglich exzessiven Rauchens des Mieters. Ich arbeite in einer kleinen Hausverwaltung und mir ist dieses Thema noch nicht untergekommen.
Unsere Mieterin hat in der Wohnung geraucht. Das ist bekannt und auch die Nachbarn bestätigen es. Da sie im Rollstuhl saß, war sie nicht mobil genug, um zum Rauchen nach draußen zu gehen.
Ich habe die Wohnung letzte Woche von ihrem Sohn abgenommen (sie selbst ist verstorben). Die Wohnung war gemalert, vom Rauchen waren keine Spuren zu sehen (nichts vergilbt etc). Allerdings war es letzte Woche ein schöner Tag, sie hatten längere Zeit die Fenster offen stehen und ich konnte nichts riechen. Nun war ich ein paar Tage später nochmal in der Wohnung, nachdem die Fenster ein paar Tage geschlossen waren und nun ist der Zigarettengestank wahrnehmbar. Nicht nur leicht, sondern recht stark. Ich als Nichtraucher bemerke es sofort und könnte mir nicht vorstellen, dort einzuziehen.
Der Sohn hat vermutlich nur über die "vergilbten Wände" (O-Ton Nachbarin) drübergestrichen, eigentlich hätten die Tapeten komplett erneuert werden müssen. Kann ich ihn nachträglich dazu auffordern, dies noch zu erledigen und bei Nichterledigung ihm die Kosten für die Beseitigung des Mangels auferlegen?
Ich habe einige Urteile gefunden, in denen immer geschrieben wird, dass das Rauchen Privatsache sei, zur privaten Lebensführung gehört etc und das ist ja alles gut und schön, wir verbieten das Rauchen in der Wohnung nicht. Aber es kann doch auch nicht sein, dass man als Vermieter die Wohnung nicht mehr losbekommt, weil niemand in dieser Geruchsbelästigung leben möchte.
Danke und Gruß.