Beiträge von Prekat

    Vielen Dank für die Antwort. Wir sind Eigentümerin der Wohnung.

    Ich werde den Sohn anschreiben und die Möglichkeit geben, selbst nochmal tätig zu werden. Nach Ablauf der Fristsetzung werden wir wohl oder übel selbst tätig werden müssen (was vielleicht auch besser ist, da wir eine Fachfirma beauftragen; er wird sicherlich so günstig wie möglich arbeiten wollen und ob damit das erwünschte Ergebnis erzielt werden kann, ist fraglich). Eine unserer Hausmeisterinnen ist Malerin, ich werde mir die Wohnung nächste Woche nochmal mit ihr anschauen, vielleicht hat sie eine Idee.

    Wir haben nächste Woche auch schon wieder eine Besichtigung für diese Wohnung, da kann ich gleich mal testen, ob der Geruch auch von anderen wahrgenommen wird.

    Hallo.

    Ich habe eine Frage bezüglich exzessiven Rauchens des Mieters. Ich arbeite in einer kleinen Hausverwaltung und mir ist dieses Thema noch nicht untergekommen.

    Unsere Mieterin hat in der Wohnung geraucht. Das ist bekannt und auch die Nachbarn bestätigen es. Da sie im Rollstuhl saß, war sie nicht mobil genug, um zum Rauchen nach draußen zu gehen.

    Ich habe die Wohnung letzte Woche von ihrem Sohn abgenommen (sie selbst ist verstorben). Die Wohnung war gemalert, vom Rauchen waren keine Spuren zu sehen (nichts vergilbt etc). Allerdings war es letzte Woche ein schöner Tag, sie hatten längere Zeit die Fenster offen stehen und ich konnte nichts riechen. Nun war ich ein paar Tage später nochmal in der Wohnung, nachdem die Fenster ein paar Tage geschlossen waren und nun ist der Zigarettengestank wahrnehmbar. Nicht nur leicht, sondern recht stark. Ich als Nichtraucher bemerke es sofort und könnte mir nicht vorstellen, dort einzuziehen.

    Der Sohn hat vermutlich nur über die "vergilbten Wände" (O-Ton Nachbarin) drübergestrichen, eigentlich hätten die Tapeten komplett erneuert werden müssen. Kann ich ihn nachträglich dazu auffordern, dies noch zu erledigen und bei Nichterledigung ihm die Kosten für die Beseitigung des Mangels auferlegen?

    Ich habe einige Urteile gefunden, in denen immer geschrieben wird, dass das Rauchen Privatsache sei, zur privaten Lebensführung gehört etc und das ist ja alles gut und schön, wir verbieten das Rauchen in der Wohnung nicht. Aber es kann doch auch nicht sein, dass man als Vermieter die Wohnung nicht mehr losbekommt, weil niemand in dieser Geruchsbelästigung leben möchte.

    Danke und Gruß.

    Ich verstehe Euch beide und auch den Vermieter, es war ja auch nur einfach mal eine grundsätzliche Frage. Daß da keiner mehr viel Geld reinsteckt, ist mir auch klar.

    Aber "schön", daß der Vermieter da nichts mehr reinsteckt aber trotzdem die Genossenschaftsanteile behält (waren immerhin 300 €) und damit ja auch noch Zinsen verdient. Ich höre Euch schon sagen, kündigt doch einfach, wenns Euch nicht paßt, aber wie schon beschrieben, kann man Garagen schlecht herzaubern und wenn man in einer Mietwohnung wohnt ist der Platz für Motorräder eben auch begrenzt.

    Trotzdem danke für Eure Antworten, ich werde den Schwiegers verklickern daß sie eben weiterhin selbst Löcher stopfen werden.

    Das halte ich für einen reichlich dummen Vorschlag, zumal dann wenn die Garage benötigt wird. Was ausser einer Kündigung der Garage erwartest du dir denn vom Vermieter?

    Das hatte ich geschrieben, ich hätte vorher den Mangel nochmal schriftlich angezeigt und angemahnt und um Mängelbeseitigung gebeten.

    Mir geht es hier eher darum, daß man als Vermieter auch gewisse Pflichten hat, nämlich z.B. die Mietsache in halbwegs gutem und nutzbaren Zustand zu halten. Da kann man bei 25 € im Monat sicher nicht viel verlangen aber es erwartet ja auch niemand ein neues Dach.

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich Schäden an der Garage meiner Schwiegereltern. Sie wohnen in einer Genossenschaft und haben einen separaten Mietvertrag für die Garage abgeschlossen, extra Anteile gezahlt usw. Das Dach der Garage ist undicht und es tropft an zahlreichen Stellen herein, überall stehen Gefäße herum die das Wasser auffangen. Der Mängel wurde bereits mehrfach bei der Genossenschaft gemeldet (allerdings nur mündlich) und dort hat man irgendwann die folgende Auskunft erhalten: An den Garagen wird die Genossenschaft nichts mehr machen weil sie höchstwahrscheinlich in ein paar Jahren abgerissen werden. Entweder man gibt sich damit ab oder man beendet das Mietverhältnis.

    Meine Idee war es nun, den Mietzins einzubehalten, was nur 25 € im Monat sind. Dies sollte nach erneuter schriftlicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung und angemessener Fristsetzung erfolgen. Allerdings bin ich über den folgenden Passus im Mietvertrag gestossen, der mich etwas stutzig gemacht hat: "In der Nutzungsgebühr sind Bewirtschaftungskosten (außer der Grundsteuer) nicht enthalten, da sie bei vertragsgerechter Nutzung nicht anfallen. Die Grundsteuer ist mit der Nutzungsgebühr abgegolten. ..."

    Das würde ja das Einbehalten der Miete ausschließen weil man momentan rein theoretisch ja nur noch die Grundsteuer für die Garagen zahlt, mehr nicht.

    Was meint Ihr dazu?

    Kündigung des Mietverhältnisses kommt nicht in Frage, weil die Garage benötigt wird. Wir haben schon nach anderen Garagen gesucht und die sind bei uns in der Gegend Mangelware. Allerdings stehen in der Garage Motorräder und andere Dinge mit Wert und deswegen versuchen die Zwei krampfhaft, die Garage einigermaßen trocken zu halten.

    Danke für Eure Antwort!

    Katja

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