Beiträge von kurzefrage123

    Hallo,

    ich bin hier gänzlich anderer Meinung, denn es kommt im wesentlichen darauf an, zu welchen Bedingungen der Mieter die Mietsache gemietet hat und ob es in Zusammenhang mit der Vermietung auch eine Besitzübernahme gibt?

    Das Hausrecht würde sich hier auf die Mietsache selbst nicht aber auf das Gebäude und das Grundstück beziehen, hier hat der Vermieter/Eigentümer durchaus das Recht das Betreten der betreffenden Person zu unterbinden.

    Gruß

    BHShuber

    Vielen Dank für die Einschätzung. Was bedeutet es, wenn sich das Hausrecht "auf die Mietsache selbst" bezieht?

    Demnach könnte der Vermieter meiner privaten Wohnung also auch untersagen bestimmte Gäste zu empfangen, weil sich das Gebäude in seinem Besitz befindet und er somit das Betreten unterbinden kann? Dann stellt sich mir die Frage, wo das reine Hausrecht in Kraft tritt?

    Grüße!

    Hallo zusammen,

    folgender Fall: Der Eigentümer/Vermieter eines privaten Gebäudes, das hauptsächlich für Feiern genutzt wird, hat auf einer von ihm (dem Eigentümer/Vermieter) organisierten Feier einem Gast Hausverbot ausgesprochen.

    Wenn nun eine unabhängige Person die Räumlichkeit für eine private Feier mietet, geht das Hausrecht auf ihn über. Demnach müsste der Mieter frei auswählen können, auch die Person einzuladen, der der Eigentümer bei seiner eigenen Feier (der Feier des Eigentümers, hier hatte er das Hausrecht, da kein Mieter) ein Hausverbot erteilt hat. Ist die Annahme korrekt oder irre ich mich?

    Vielen Dank für eine Einschätzung!

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