Hallo Zusammen,
mein vermeindlicher Vermieter hat den Mietvertrag schon seinerseits unterschrieben (in doppelter Ausführung) und mir beide Exemplare mitgegeben.
Ich soll mir diesen nun zu Hause nochmals durchlesen und wollte wissen, ob er rechtlich noch irgendwie die Möglichkeit hat, von diesem einseitig unterschriebenen Vertrag zurückzutreten?
Ich habe mein Interesse zwar ausgesprochen, wir sind aber mündlich so verblieben, dass ich mir die Sache noch überlegen möchte.
Kann der Vermieter sein Angebot (schriftlich oder telefonisch) noch zurückziehen?
Beste Grüße und vielen Dank schon mal für jede Hilfe