Reparatur Küche: Fliesenspiegel

  • Hallo zusammen,

    uns sind beim Abbau der Küchenarbeitsplatte vier Fliesen abgerissen und kaputt gegangen.

    Ich bin mir unsicher wie diese nun zu reparieren sind und welche Kosten getragen werden müssen.

    Es ist klar, dass der Zustand wieder herzustellen ist. Sofern vier Fliesen aufgetrieben werden können, sollte eine Reparatur dieser vier Fliesen ausreichend sein oder? Problem hierbei ist allerdings, dass die Fugen meist nicht mehr in dieser Farbe herstellbar sind. Wie verhält es sich hiermit?

    Wenn die Fliesen nicht mehr aufzutreiben sind, müsste, soweit ich es einschätzen kann, der gesamte Spiegel erneuert werden, was natürlich sehr teuer ist. Da dieser jedoch sehr alt ist, müsste es doch irgendwie eine Verrechnung geben bezüglich des "Mehrgewinns" oder sehe ich das falsch? Letztlich hat der Vermieter zukünftig auch einen neuen Spiegel, den er anbieten kann.

    Da auch eine Haftpflichtversicherung vorliegt, stellt sich die Frage inwieweit diese miteinbezogen werden sollte oder ob sie den Zeitwert aufgrund des Alters ohnehin auf 0 beziffern würde.

    Als letzte Frage: Der Fliesenspiegel ist an drei verschiedenen Wänden der Küche angebracht. Die Teile sind kontaktfrei voneinander an gänzlich anderen Stellen. Sind bei Austausch des kaputten Spiegels ebenso die beiden anderen (intakten) Spiegel abzureißen und mit neuen Fliesen zu versehen?

    Vielen Dank für mögliche Informationen

  • Informiere als erstes den Vermieter, denn ihm gehören die Fliesen, die du kaputt gemacht hast. Und an zweiter Stelle solltest du deine Haftpflichtversicherung informieren, die kennen sich mit solchen Schäden aus und wenden überzogene Ansprüche des Vermieters ab.

  • Normalerweise werden lediglich die schadhaften Stellen repariert. Das verlangen bei einer kaputten Fliese sozusagen das ganz Bad zu sanieren, ist üblich aber ebenso unsinnig.

    Trotzdem muß der Austausch natürlich fachmännisch korrekt gemacht werden. Versicherung informieren und dann hören was die sagt.

  • Sofern vier Fliesen aufgetrieben werden können, sollte eine Reparatur dieser vier Fliesen ausreichend sein oder? Problem hierbei ist allerdings, dass die Fugen meist nicht mehr in dieser Farbe herstellbar sind. Wie verhält es sich hiermit?

    In einen Fliesenfachhandel sollten vier Fliesen aufzutreiben sein die zu den vorhandenen an der Wand passen. Nachdem der Fliesenspiegel nach Deinen Worten ohnehin sehr alt ist wird man eine gänzliche Neuverfliesung nicht verlangen können. Es wäre unverhältnismäßig. Was die Fugen betrifft ist mir unklar, scheinen farbig zu sein. Mit viel Geschick kann man die gleiche Fugenfüllung durchaus herstellen.

    Wenn die Fliesen nicht mehr aufzutreiben sind, müsste, soweit ich es einschätzen kann, der gesamte Spiegel erneuert werden, was natürlich sehr teuer ist. Da dieser jedoch sehr alt ist, müsste es doch irgendwie eine Verrechnung geben bezüglich des "Mehrgewinns" oder sehe ich das falsch? Letztlich hat der Vermieter zukünftig auch einen neuen Spiegel, den er anbieten kann.

    Da auch eine Haftpflichtversicherung vorliegt, stellt sich die Frage inwieweit diese miteinbezogen werden sollte oder ob sie den Zeitwert aufgrund des Alters ohnehin auf 0 beziffern würde.

    Nachdem eine Haftpflicht vorhanden ist auf jeden Fall den Schaden unverzüglich dieser melden und weiter keine Diskussionen diesbezüglich mit dem Vermieter führen bis die Versicherung entscheidet. So heißt es in den Versicherungsbedingungen.

  • Vielen Dank erstmal für die bereits zahlreichen Antworten und hilfreichen Informationen.

    Die Haftpflichtversicherung wird am Montag benachrichtigt. Ich werde weiter berichten.

  • Nachdem eine Haftpflicht vorhanden ist auf jeden Fall den Schaden unverzüglich dieser melden und weiter keine Diskussionen diesbezüglich mit dem Vermieter führen bis die Versicherung entscheidet. So heißt es in den Versicherungsbedingungen.

    Hallo,

    wer ist nochmal Vertragspartner des Mieters?

    Wer ist nochmal derjenige der den Schaden verursacht hat?

    Ob ein Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält oder nicht ob dieser einen Schaden meldet oder nicht, ist für den Vermieter sekundär.

    Der geschädigte ist so zu stellen als wäre der Schaden nie passiert, auf eine Regulierung durch einen Haftplichtversicherer muss sich der Vermieter nicht einlassen, auch ist nicht zu berücksichtigen, welches Vertragsverhältnis der Versicherungsnehmer zum Versicherer hat.

    Es ist dennoch nicht zum Nachteil des Mieters den Schaden dem Versicherer zu melden, dies gehört zu den Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers wenn er einen Schaden regulieren lassen möchte, ob dies nun direkt mit dem Vermieter oder dem Versicherungsnehmer gegenüber erstattet wird ist dabei vollkommen unerheblich.

    So sollte man keinesfalls den Kontakt mit dem Vermieter abbrechen, es kommt vor dass ein Versicherer die Regulierung ablehnt und ein Richter den Mieter dennoch zum Schadenersatz verdonnert, der Grund hierfür ist in den Versicherungsbedingungen verankert, da der Vermieter keine Einflussnahmen hat zu welchen Bedingungen der Mieter sich versichert muss er auch nicht warten bis ein Versicherer reguliert oder ablehnt, auch auf die Summe der Regulierungsleistung muss der Vermieter sich nicht einlassen, sofern die nicht ausreichend ist!

    Gruß

    BHSHuber

    Gruß

    BHSHuber

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