Hallo zusammen,
da ich eine neue Wohnung gefunden habe, musste ich meine Wohnung vorzeitig, zum 1.12.17 (statt 1.2.18) kündigen.
Ich habe einen Mietaufhebungsvertrag erhalten, mit der Vorgabe, dass der Mietvertrag nur vorzeitig gekündigt werden kann, wenn ich geeignete Nachmieter vorschlage.
(Die Bedingungen dafür waren sehr eingeschränkt: für eine 100m² Wohnung mit 4 Zimmern für 1300€, waren als Nachmieter nur Paare ohne Kinder oder 2er-Wohngemeinschaften erlaubt).
Nun habe ich heute die Information erhalten, dass sich der Eigentümer für einen von mir vorgeschlagenen Interessenten entschieden hat, der die Wohnung allerdings erst ab 1.2. beziehen möchte und somit mein Mietaufhebungsvertrag nicht zustande kommen könne.
Jetzt ist meine Frage, ist das so rechtens?
Denn ich hätte ja noch weiterhin die Möglichkeit geeignete Nachmieter zum 1.12. oder 1.2. vorzuschlagen, bzw. habe ja der Hausverwaltung durch meine Arbeit auch die Maklerkosten erspart.