Nebenkostenvorauszahlung Erhöt

  • Hallo zusammen,

    Ich bin am 1.10.2016 mit meiner Verlobter in eine neue Wohnung gezogen.

    Am 17.07.2017 kam die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.10.2016 - 31.12.2016.

    Daraus ergab sich eine Nachzahlung von 173,03 Euro diese habe ich natührlich zeitnah überwiesen.

    Am 14.08.2017 erhielt ich ein schreiben in der sich meine Gesamtmiete auf 30 Euro erhöt ( Nebenkostenvorauszahlung ).

    Nun meine frage :

    Da ich im Winter eingezogen bin ( Oktober ) und die Abrechnung nur 3 Monate berücksichtigt bis 31.12.2016 ist es doch normal das sich
    die Heizkosten nicht mit der von mir getätigten Zahlung decken dadurch fehlen doch die SOmmermonate wo ich gar nicht Heize? und sich

    das damit wieder ausgleicht.

    Auf meine frage bei der Immobilienverwaltung wurde mir nur gesagt das ich noch froh sein könne das sie nur eine 30 Euro erhöhung vorgenommen

    haben das sie in dem fall sogar bis 60 Euro erhöhen hätten dürfen ?

    Lohnt es sich in diesem fall zur Vebreucherzentrale oder gar Mieterbund zu gehen ?

    Gruß Mike

  • Hallo,

    aus welchem Grund?

    Das man die Vorauszahlungen anpassen kann ist dir schon bekannt oder? Und dass diese dann im Folgejahr abgerechnet werden ist dir auch klar, sollte die Vorauszahlung dann zu hoch sein, bekommst du wieder Geld zurück.

    Jetzt hier ein Faß aufzumachen, scheint sinnfrei.

    Gruß

    BHShuber

  • Lohnt es sich in diesem fall zur Vebreucherzentrale oder gar Mieterbund zu gehen ?

    Für die beiden genannten Institutionen lohnt es auf jeden Fall, denn die werden nicht für lau tätig. Ansonsten sehe ich das so wie mein Vorredner BHShuber.

  • Da ich im Winter eingezogen bin ( Oktober ) und die Abrechnung nur 3 Monate berücksichtigt bis 31.12.2016 ist es doch normal das sich
    die Heizkosten nicht mit der von mir getätigten Zahlung decken dadurch fehlen doch die SOmmermonate wo ich gar nicht Heize? und sich


    das damit wieder ausgleicht

    Was evtl. an Vorauszahlung zuviel geleistet ist wird bei der nächsten Abrechnung ausgeglichen und evtl. wieder angepasst, sollte die Vorauszahlung tatsächlich viel zu hoch sein. Eine Vorauszahlung ist nach einer NK-Abrechnung von VM wie auch M anzugleichen.

    Als M solltest Du dies Deinem VM mitteilen.

  • Eine Vorauszahlung ist nach einer NK-Abrechnung von VM wie auch M anzugleichen."

    Nun, ich hab nach einer höheren Nachzahlung eigenständig die NK erhöht, um die erhöhten Kosten übr das Jahr aufzuteilen. Habe dies natürlich dem Vermieter mitgeteilt.

  • Lohnt es sich in diesem fall zur Vebreucherzentrale oder gar Mieterbund zu gehen ?

    Erst mal nicht.

    Wie groß ist die Wohnung und wie Hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

    Der Vermieter darf zwar die Vorauszahlungen nach einer Abrechnung erhöhen, aber nur angemessen.

    Sprich um 1/12 des Nachzahlungsbetrages das wären hier maximal 14,41 €. Einen sog. Sicherheitszuschlag, wie Strom- oder Gasanbieter, dürfen Vermieter nicht verlangen.

  • Hallo anatari,

    die Wohnung hat 62 m2 und bezahlen Monatlich 100 Euro Heizkosten und 150 Euro Betriebskosten.

    Macht einen Gesatmtbetrag von insgesamt 250 Euro für Nebenkosten plus 325 Euro Kaltmiete.

    an alle anderen auch danke für die Atworten aber meine frage belief sich nur darauf ob die höhe der Mieterhohung bzw.

    ob diese überhaubt nötig war da die Abrechnung wie oben geschrieben nur 3 Winter Monate berücksichtigt und nicht

    12 Monate

    Gruß Mike

  • Sorry vergessen,

    das oben waren sind die alten kosten die neuen nach erhöhung sind 125 Euro

    für Heizung und 155 Euro für Betriebskosten.

    also zusammen 280 Euro für Nebenkosten plus 325 Kaltmiete

    Gesamtmiete 605 Euro

  • belief sich nur darauf ob die höhe der Mieterhohung

    Hallo,

    zum Verständnis, es ist keine Mieterhöhung, das ist was völlig anderes, es geht um die Erhöhung der Neben- und Betriebs- sowie Heizkostenvorauszahlungen, dabei ist es völlig unerheblich wann du dort eingezogen bist, da ja der Vermieter verpflichtet ist über diese Vorauszahlungen abzurechnen, zuviel bezahlte Beträge werden dann vom Vermieter zurückbezahlt und der Mieter kann die Angleichung an die zu erwartenden Kosten verlangen.

    Du hast dadurch nichts verloren ausser dass du jetzt mehr vorauszahlst und nicht mehr in die Verlegenheit kommst, hier eine Nachzahlung leisten zu müssen, viele Vergessen, dass ein Vermieter mit dem Kosten regelmäßig in Vorleistung geht, aus diesem Grund billigt der Gesetzgeber dem Vermieter zu die Neben- Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen anzupassen.

    Da der Vermieter aber das Heiz- und Verbrauchsverhalten des Mieters nicht kennt, muss er von den gegebenen Werten ausgehen und diese waren eben etwas höher in dem Zeitraum in dem du die Wohnung jetzt bewohnst eben in der Heizphase, ich kann mir durchaus vorstellen, wenn er die Kosten hochgerechnet hat, dass er hier die 60€ hätte verlangen können, dies hat er aber doch mit nur 30€ berücksichtigt.

    Hellsehen kann kein Vermieter verstehst du das denn jetzt?

    Gruß

    BHShuber

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