Beiträge von Hundepapa

    Hallo anatari,

    die Wohnung hat 62 m2 und bezahlen Monatlich 100 Euro Heizkosten und 150 Euro Betriebskosten.

    Macht einen Gesatmtbetrag von insgesamt 250 Euro für Nebenkosten plus 325 Euro Kaltmiete.

    an alle anderen auch danke für die Atworten aber meine frage belief sich nur darauf ob die höhe der Mieterhohung bzw.

    ob diese überhaubt nötig war da die Abrechnung wie oben geschrieben nur 3 Winter Monate berücksichtigt und nicht

    12 Monate

    Gruß Mike

    Hallo zusammen,

    Ich bin am 1.10.2016 mit meiner Verlobter in eine neue Wohnung gezogen.

    Am 17.07.2017 kam die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.10.2016 - 31.12.2016.

    Daraus ergab sich eine Nachzahlung von 173,03 Euro diese habe ich natührlich zeitnah überwiesen.

    Am 14.08.2017 erhielt ich ein schreiben in der sich meine Gesamtmiete auf 30 Euro erhöt ( Nebenkostenvorauszahlung ).

    Nun meine frage :

    Da ich im Winter eingezogen bin ( Oktober ) und die Abrechnung nur 3 Monate berücksichtigt bis 31.12.2016 ist es doch normal das sich
    die Heizkosten nicht mit der von mir getätigten Zahlung decken dadurch fehlen doch die SOmmermonate wo ich gar nicht Heize? und sich

    das damit wieder ausgleicht.

    Auf meine frage bei der Immobilienverwaltung wurde mir nur gesagt das ich noch froh sein könne das sie nur eine 30 Euro erhöhung vorgenommen

    haben das sie in dem fall sogar bis 60 Euro erhöhen hätten dürfen ?

    Lohnt es sich in diesem fall zur Vebreucherzentrale oder gar Mieterbund zu gehen ?

    Gruß Mike

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!