Heizkostenverteiler noch ausgetauscht für Betriebkostenabrechnungen

  • Hallo,

    da sich in 1 Monat fast überall für Betriebskostenabrechnung Ablesungen stattfinden sollten, habe ich eine Frage.

    Ende 2015 / Anfang 2016 gab es einen Wechsel der Hausverwaltungen. Von der jetzigen Hausverwaltung wurde ein Austausch der Heizkostenverteiler (HKV) durch einen Dienstleister veranlasst. An dem Termin war ich nicht Zuhause und habe meine Nachbarin/Freundin (wohnt im Haus ggü und hat selben Vermieter) gebeten, den Mitarbeiter dafür in die Wohnung zu lassen. Der Dienstleister war zuerst bei ihr in der Wohnung, so dass gefragt hat, wann er bei mir an dem Tag im Haus sein wird (da für alle Gebäuden die Termine am selben Tag sein sollten). Meiner Freundin wurde gesagt, dass er es an dem Tag nicht schafft und am nächsten Tag kommen wird. An dem Tag musste sie arbeiten und konnte somit ihn nicht reinlassen. Sie hat ihn hierrüber in Kenntnis gesetzt, auch dass ich erst die Woche drauf zurück sein werde. Meine direkte Nachbarin teilte mir nach meiner Rückkehr mit, dass der Dienstleister doch an dem Tag da war, aber meine Freundin mit. Der Dienstleister hat mir eine Karte im Briefkasten hinterlassen, dass er sich wg. neuem Termin melden würde. Ich meldete mich selber bei ihm und fragte, warum er meiner Freundin das obige mitgeteilt hatte und dann doch an dem Tag bei uns im Haus war, aber sie nicht um Zugang zu meiner Wohnung gebeten hat. Er hat abgestritten, das ihr mitgeteilt zu haben. Einen Termin wollte er nicht mit mir vereinbaren. Er wollte sich selber meldet. Einige Monate vergingen und es keine Meldung wg. Termin. Erneut wollte ich Familie besuchen fahren und habe an dem morgen der Abreise die Mitteilung des Termin für den gleichen Tag im Briefkasten gefunden, wobei am Tag und Abend zuvor diese nicht im Briefkasten war. Da ich Zugfahrkarte mit Reservierungen gebucht hatte, konnte ich nicht ohne zusätzliche Kosten die Reise verschieben. Meine Freundin war arbeiten und konnte diesmal nicht die Tür für mich aufmachen. Und meine direkte Nachbarin hatte auch keine Zeit den Dienstleister in die Wohnung zu lassen, da sie Zugang für ihre eigene Wohnung und für die eines anderen Nachbarns gewährte. Ich rief unterwegs beim Dienstleister an, warum Termin so kurzfristig mir mitgeteilt worden ist und bat um einen anderen Termin. Er behauptete, dass Termin 2 Wochen zuvor versandt worden ist und er keinen dritten Termin vereinbaren wird, bis er mit Hausverwaltung das geklärt hat, da dieser dritte Termin dann für mich kostenpflichtig wird. Erneut teilte er mir mit, dass jemand sich bei mir melden wird. Auch meine direkte Nachbarin teilte mir mit, dass sie den Termin seit 2 Wochen hatte. Kurz gesagt: 2 Termine wg. Austausch HKV haben nicht geklappt; 3. Termin wurde bisher nicht vereinbart und somit im Jahr 2016 keine Stände für Betriebskostenabrechnung (die in diesem Jahr mir zukommen sollte) abgelesen worden sind und in diesem Jahr kam auch keine Info, ob Austausch oder Ablesung stattfindet. Meine Frage(n): wäre 3. Termin tatsächlich kostenpflichtig? Würden die Zählerständen evtl. anhand von Vorjahreswerten geschätzt werden?

    Dankeschön.

  • Meine Fragen sind zum Schluss gestellt worden. Und Vorabinfos wurden gegeben, damit man nicht hinterher fragen muss. ;)

    Zusammenfassung:

    2 Termine für Austausch HKV haben nicht geklappt. 3. Termin bisher nicht vereinbart. Begründung hierzu s.o.

    Nochmal meine Fragen:

    Meine Frage(n): wäre 3. Termin für Austausch HKV tatsächlich kostenpflichtig? Würden durch Vermieter die Zählerständen für Betriebskostenabrechnung 2016 (auch für 2017) evtl. anhand von Vorjahreswerten geschätzt werden?

    Besser so? Falls genauere Fragen zum Sachverhalt aufkommen sollte, bitte Ausgangsthread vorher nochmal lesen. ;)

  • bitte Ausgangsthread vorher nochmal lesen.

    Und Absätze machen nicht nur bei Schuhen Sinn.

    Der Ableser macht 2 Termine, die für den Mieter kostenlos sind. Der dritte Termin muss dann berechnet werden. Wenn keine Zählerstände vorliegen wird der Verbrauch nach der Gradtagszahlentabelle berechnet. Das ist genauer als eine Schätzung Pi x Daumen und auch laut Heizkostenverordnung zulässig.

    http://www.waermemessdienst.com/upload/1374692_15.pdf

  • Naja, in den Mitteilungen wird ja immer erwähnt, man solle sich melden, wenn man den Termin nicht wahrnehmen kann oder niemanden hat, der Zugang gewähren kann. Und bezüglich zweiten Termin habe ich gleich früh morgens gemeldet und um eine Verschiebung des Termines gebeten und auch begründet, dass an dem morgen für den Tag (nachmittags ab 13/14 Uhr) zu erhalten zu kurzfristig ist, da dieser erst an dem morgen gegen 7 Uhr bei mir im Briefkasten gefunden worden ist und nicht 2 Wochen zuvor oder gar am Tag zuvor. Auch dass ich niemanden habe, der/die ihm Zugang zur Wohnung an dem Tag gewähren kann. Dies lehnte er ab und teilte mit, dass kostenpflichtige 3. Termin erfolgen wird. 3. Termin wurde auch noch nicht mitgeteilt.

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