Meiner Oma (85) wurde wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt.

  • Meiner Oma (85) wurde wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt. Sie wohnt seit 2008 in der Wohnung. Vor 4 Jahren wurde die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und den Vertrag unterschrieben. Seit ein paar Tagen hat die Wohnung wieder einen neuen Besitzer. Von ihm kam jetzt eine Kündigung der Wohnung bis zum 28.02.17.

    Wir brauchen bei der Wohnungssuche mehr Zeit, da meine Oma ein hohes Alter hat und Pflegegrad 1 besitzt. Nur wenige Wohnungen kommen überhaupt in Frage. Außerdem darf die neue Wohnung nicht weit von ihrer Tochter entfernt sein, weil sie meine Oma regelmäßig bei täglichen Dingen unterstützt.

    Ich bin für jede Information dankbar.

    Thomas

  • Hallo,

    zunächst müsste man die Kündigung auf ihre Wirksamkeit im allgemeinen prüfen. Ausreichend begründet, Schriftform, Hinweis auf das Widerrufsrecht ect. Auch könnte man bei dir durchaus einen Härtefall in Betracht ziehen und die damit verbunden Rechte des Widerspruches.

    Das ist aber sehr Einzelfall abhängig und kann kaum in einen Forum angemessen erörtert werden.

    Aber grundsätzlich stehst du nicht schutzlos da, bzw. deine Großmutter. Du solltest dich beim Mieterbund oder Anwalt informieren, wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt. Wenn er gleich so sagt "keine Chance, Sie muss dann und dann raus und basta" da helfen auch die besten Ratschläge von hier nicht.

    Einfach mal lesen: Klick

    Aber um dir die größte Angst zu nehmen, selbst wenn es kein Härtefall sein sollte und der Vermieter nicht mit sich reden lässt, bis so eine Wohnung geräumt werden kann dauert es. Nach dem Ablauf der Kündigungsfrist kann man Sie nicht einfach auf die Straße setzen, da müsste erst auf Räumung geklagt werden. Aber soweit wird es wahrscheinlich gar nicht kommen.

  • Bitte diese Kündigung wegen Eigenbedarfs ernst nehmen. Am besten sofort bei einem Anwalt für Mietrecht einen Termin machen, denn der kennt sich mit sowas aus. Die zweite Möglichkeit wäre es, Hilfe beim örtlichen Mieterbund, in Anspruch zu nehmen. Verhindern wird man solch eine Eigenbedarfskünding nur sehr schwer, aber die Experten vor Ort können prüfen, ob diese Kündigung Fehler zugunsten der Oma enthält.

  • Vor 4 Jahren wurde die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und den Vertrag unterschrieben

    Hallo,

    wenn die Wohnung erst vor 4 Jahren in privatisiert wurde, wer war der vorhergehende Eigentümer?

    Es gibt so was wie eine Kündigungsperrfrist, hier solltet ihr euch einmal erkundigen wie lange diese Bestand hat, begonnen hat diese mit dem Verkauf, sprich Umwandlung in Wohneigentum beim ersten Verkauf.

    http://www.finanztip.de/mieterschutz-wohnungsumwandlung/

    Es ist durchaus denkbar, dass hier der letzte Käufer nicht darüber informiert wurde, diese Sperrfrist kann bis zu 10 Jahre Geltung haben!

    Hierzu müsste man wissen, wo diese Wohnung liegt.

    Gruß

    BHShuber

  • Auch ich verweise hier auf die Sperrfrist nach der Umwandlung in Wohnungseigentum. Vielleicht habt Ihr Glück und diese ist länger als 3 Jahre.

    Die Oma hat vor 4 Jahren einen neuen Mietvertrag unterschrieben? Wenn ja, dann gilt hier die Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Ich würde die Kündigung aber auch einem Fachanwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen.

    Hier sollte auch geprüft werden, ob ein Härtefall nach § 574 BGB vorliegt.

    Mittelfristig wird der neue Eigentümer sicher mit dem Eigenbedarf durchkommen, allerdings könnt Ihr vielleicht noch ein paar Monate gewinnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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