Mietkürzung bei Sanierung

  • Hallo Zusammen,

    meine Wohnung wird seit Anfang Oktober saniert. Aktuell besitze ich kein Wasser in der Wohnung da Bad und Küche saniert werden. Auf mehrfache Anrufe bei der Genossenschaft bezüglich der Miete wurden mit "wir melden uns" abgewiesen. Die Genossenschaft hat eine Einzugsermächtigung. Da ich jedoch sowohl Küche, Bad, Flur und Balkon nicht nutzen kann, würde ich gern die Miete kürzen.

    Nun habe ich gesehen, dass die Genossenschaft den vollen Mietpreis eingezogen hat.

    Wie kann ich mich verhalten?

  • Ich vermute mal, dass du anstatt deines Bades/deiner Toilette ein Provisorium zur Verfügung hast, oder musst du in die Büsche gehen? Hier solltest du unbedingt mit den Verantwortlichen der Genossenschaft ein klärendes Gespräch vornehmen. Und wenn das nichts bringt, solltest du den örtlichen Mieterverein oder besser einen Anwalt für Mietrecht in Anspruch nehmen.

    Was ist mit den anderen Wohnungen und deren Mieter, das ist doch nicht nur deine Wohnung, die saniert wird, oder?

  • Ja uns wurde ein Container vor die Tür gestellt. Trotzdem habe ich ja über eine Woche kein Wasser in der Wohnung, da auch die Küche saniert wird.

    Ja alle Wohnungen im Haus werden Saniert.

  • Um was für eine Sanierung handelt es sich denn konkret? Bei energetischen Sanierungen ist das Recht zur Mietminderung für 3 Monate ausgeschlossen.

    Ansonsten wird Dir die Genossenschaft nicht automatisch eine Mietminderung gewähren. Diese musst Du schon schriftlich geltend machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Aus : Anwalt.org

    Ein Dauerbrenner sind Sanierungen an der Wohnung oder an sonstigen Mietobjekten. Wenn Küche, Bad oder Wohnzimmer nicht bzw. nur eingeschränkt nutzbar sind, Sie Baulärm ertragen und die Gegenwart von Bauarbeitern akzeptieren müssen, können Sie eine Mietminderung infolge der Renovierung begründen. Grundsätzlich müssen Sie solche Bauarbeiten zum Werterhalt der Mietsache dulden, werden Sie aber zu stark eingeschränkt, ist das Mindern der Miete nur fair. Beachten sollten Sie aber, dass Sie energetische Modernisierungen (z. B. Dämmung der Fassade) drei Monate ohne Mietminderung ertragen müssen.

    Hier sehe ich bei dem TE eine so starke Beeinträchtigung , dass ich eine entsprechende Mietminderung zubilligen würde.

  • würde ich gern die Miete kürzen.

    Die Miete kannst du nicht kündigen in den ersten drei Monaten, das wurde ja bereits festgestellt. Jedoch kannst du andere Aufwendungen vom Vermieter begleichen lassen, die du durch die Maßnahmen machen musstest.

    Kann man hier schön nachlesen: Klick

    Wie hoch das genau ist und was du erstattest bekommen könntest ist natürlich schwer hier zu bestimmen.

  • Mit den Verantwortlichen reden; eine tolle Empfehlung

    Natürlich ist das eine hilfreiche Empfehlung. Ich bin selbst Mieter einer Genossenschaftswohnung und habe in der Vergangenheit jeden Wunsch die Wohnung betreffend erfüllt bekommen (z.B. neue Türen in der Wohnung). Und da war das Gespräch mit den Verantwortlichen mit Sicherheit dazu beigetragen. Aber von solchen Dingen hat ja eine Banane keine Ahnung, die kann nur blöde Kommentare abgeben.

  • Also,
    bei mir wird seit Mitte Oktober die komplette Küche und das Bad saniert. Alle Rohe und die Elektrik werden erneuert. Ich kann in der Zeit nicht kochen und das Bad nicht nutzen. Mir wurde ein Container vor die Tür gesetzt man hat nun aber vergessen mir den Schlüssel zu geben (ich wohne übergangsweise bei meinem Freund).

    Als der Bauleiter damals zur Besichtigung kam, habe ich Ihn gefragt wie das mit der Küche ist. Schließlich kann ich mir aktuell nichts zu essen machen.

    "Sie bekommen eine Entschädigung. Groß Essengehen können Sie nicht aber für Curry Pommes wird´s wohl reichen."

    Zudem wird mein Keller gerade als Lagerraum für Toiletten und Heizungen genutzt.....

    nun wurde die komplette Miete abgezogen. Ich würde die Genossenschaft gern darauf ansprechen.

  • Mir wurde ein Container vor die Tür gesetzt man hat nun aber vergessen mir den Schlüssel zu geben (ich wohne übergangsweise bei meinem Freund).

    Hallo,

    du als Besucher jedenfalls kannst bei der Genossenschaft erstmal gar nichts reissen, dies müsste dein Freund in Angriff nehmen, egal ob jetzt Mieter oder Genossenschaftsmietglied gibt es mit dir der als Besucher gilt, keinerlei vertragliche Vereinbarungen noch hast du irgendwelche Ansprüche auf irgendwas.

    Gruß

    BHShuber

  • nun wurde die komplette Miete abgezogen. Ich würde die Genossenschaft gern darauf ansprechen.

    Das ist soweit auch richtig. Da du keine Mietminderung geltend machen kannst bei Modernisierungsmaßnahmen.

    Den Aufwendungsersatzanspruch machst du daneben geltend, ggfs. dann mit Aufrechnung, aber die muss schriftlich vorher angekündigt werden. Wie hoch dieser Anspruch ist, kann man nicht einfach so beurteilen, dazu sollte ein Anwalt/Mieterbund befragt werden. Oder man bemüht sich selbst in der Recherche und nimmt das als Grundlage. Einen festen Satz gibt es nicht.

    Du kannst natürlich versuchen eine Pauschale auszuhandeln mit der Genossenschaft. Da muss du dir selbst überlegen was angemessen ist.

    du als Besucher jedenfalls kannst bei der Genossenschaft erstmal gar nichts reissen

    Ich glaube du hast Sie falsch verstanden. Sie ist die Mieterin und hat bei ihrem Freund geschlafen.

  • Auch hier gibt es Einschränkungen, die in diesem Fall zutreffen. Bitte googeln.

    Kannst Du hellsehen? Eine energetische Sanierung hört nicht an der Fassade auf.

    Eine energetische Sanierung kann auch Installationen an Heizung, Lüftung, Sanitär betreffen.

    Handelt es sich um eine Komplexsanierung, welche zur Folge hat, dass die Energiebilanz des Gebäudes verbessert wird, dann fällt die Mietminderung in den ersten 3 Monaten flach.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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