Ich würde gerne fristlos kündigen - geht das?

  • Ich habe gestern meine Vermieterin darauf aufmerksam gemacht, dass die Nachtspeicher hier keine Seriennummer besitzen und ich nicht nachschauen kann, ob da Asbest eingebaut wurde. Sie meinte zu mir, dass sie da nichts tun könne, da sie keine Möglichkeiten hat rauszufinden, um was für einen Nachtspeicherofen es sich handelt. Später, als mir die Mängel an den Nachtspeichern auffielen, hat sie mir gesagt, dass sie die nächsten Wochen keine Zeit hat um sich diese anzuschauen. Als ich ihr gesagt habe, dass ich es sogar erwäge zum Mieterschutzbund zu gehen, meinte Sie, dass ich das tun soll, was ich für richtig halte. Zum 01.01.2018 wurde die Wohnung verkauft.

    Ich habe besitze zwei Speicher, bei jedem der Nachtspeicheröfen fehlen einige Dichtungen, eine Seite einer der beiden Öfen klappert sogar und ist nicht richtig befestigt. Außerdem befinden sich Dellen an den Seiten, wo die Gitter sitzen. Bei einem Nachtspeicher fällt der Regler ab. Für mich ist die Gefahr zu hoch, dass aus einem der beiden Öfen Asbest freigesetzt wird in dem Zustand wenn ich heize. Andererseits laufe ich Gefahr, dass es hier schimmelt wenn ich nicht heize. Mir sind die Hände gebunden, sodass ich am liebsten raus will und mir direkt eine neue Wohnung suchen will.

    Welche Möglichkeiten habe ich hier? Kann ich meine Vermieterin auch rechtlich belangen? Kann ich fristlos kündigen?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Gut, was soll ich dann tun? Ich weiß nicht, ob die Öfen astbestbelastet sind und sie erklärt sich auch nicht dazu bereit, die Öfen instandhalten zu lassen. Ich kann sie also nicht belangen, weil sie sich wehrt, die Öfen zu reparieren, obwohl sie meine Vermieterin ist? Sie wurde darüber informiert.

  • Kündige fristgerecht mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten, dann endet die Miete und die Mietzahlung am 28.02.2018.

    Aber such dir eine Wohnung mit einer Zentral- und keiner Nachtspeicherheizung.

  • So lange die Dinge ihren Zweck erfüllen und nur irgendwas klappert, liegt noch kein Mangel vor, der dringend abgestellt werden muss. Aber zukünftig solltest du tatsächliche Mängel und nicht die, die in deiner Phantasie bestehen, schriftlich melden und dir den Empfang bestätigen lassen. Dann hast du deine Pflicht und Schuldigkeit getan.

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