Beiträge von ddr94

    Hi!

    Zum Anfang diesen Monats ging das Haus, in dem ich in einer Wohnung zur Miete wohne, auf einen neuen Besitzer über. Paar Tage später kam dieser mit einer Mieterhöhung, da mein derzeitiger Satz von 5 € / m² nicht den ortsüblichen Mieten entspräche. Der örtliche Mietspiegel setzt sich folgendermaßen zusammen:

    • 4,85 €/m² (Median) für das Gebäude
    • Wohnung bis 40 m² + 0,85 € / m²
    • Austausch der Heizungsanlage + 0,08 € / m²
    • Qualität des Wohnumfelds + 0,50 € / m²

    Das ergibt 6,28 € pro Quadratmeter, aufgrund der 20%-Deckelung sind es jedoch 6 €, also 1 € mehr pro m².

    Ich habe die Daten mit dem örtlichen Mietspiegel abgeglichen und sie stimmen soweit. Allerdings wurde die Heizungsanlage nicht getauscht, sondern nur der Kessel gegen einen mit Brennwerttechnik ersetzt. Außerdem hat meine DG-Wohnung einen in meinen Augen sehr niedrigen Standard - es hat drei kleine Dachfenster, die doppelverglast sind (Alter ca. 20 Jahre). Die großen im Wohnzimmer sind jedoch noch die ersten, also ca 65 Jahre alten Einfachverglasung-Fenster. Im Bad ist gar kein Heizkörper (ich helfe mir mit einem Luftgebläse aus). Die Wohnung wurde auf dem Dachboden mit OSB-Platten aufgeständert, an die nicht mal 10 cm dicke Styroporplatten drangemacht wurden. Das ist quasi die Dämmung. Nur Dach-Schrägenbereich sieht man etwas Dämmwolle. Bei sehr frostigen Temperaturen habe ich knapp 20 Grad. Dies alles ist aber nicht das Problem, da die "Mängel" beim Einzug bereits bekannt waren.

    Ich sehe jedoch nicht ein, viel mehr für die Wohnung zu bezahlen, die mir so etwas "bietet". Der Mietspiegel besagt, dass es keine Daten für Wohnungen mit Einfachverglasung gibt, geschweige denn mit dem Sonderfall, dass kein an die Zentralheizung angeschlossener Heizkörper vorhanden ist.

    Nun die Frage: Welchen Spielraum habe ich da? Zu welchen Abschlägen dürfte ich greifen?

    Zweite Angelegenheit:

    Im Schreiben selbst, das mir in der zweiten Novemberwoche zuging, setzen die neuen Eigentümer eine Frist bis Ende desselben Monats, eine Rückmeldung zu geben. Andernfalls führe dies zu einer Kündigung des Mietverhältnisses meinerseits (!). Das kann doch niemals rechtens sein?! Nach BGB §558 sollte die Überlegensfrist doch zwei Kalendermonate dauern, in meinem Fall also bis zum 31. Januar 2018. Oder sehe ich etwas falsch?

    Für alle Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichem Gruß

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