Hallo,
ich habe eine Wohnung gemietet. Erstmal habe ich den Mietvertrag bekommen, wo ich unterschireben habe vor Wohnunguebergabe, dass der Vormieter zur keinen Repatarur vor unserem Einzug verpflichtet ist. Zwei Wochen spater bei der Wohnungsuebergabe haben wir die Defizite der Malerarbeiten vom Vermiter festgestellt (Weisse flecken an der Decke, weil die Decke nicht gestrichen wurde, nur die stellen wo die Lampe war, wurde mit Gips zugemacht und weiss gestrichen, dunklere Ecken Wand zu Wand und Wand zu Decke, die nicht gestrichen sind, schlecht gestrichene Bereiche bei Fenster, Heizkorper usw. und vieles mehr). Einfach keine fachgerechte durchfuhrung von Schonheitsreparaturen. Man sieht das die Vormieter das gemacht haben, alledrings davon wenig Ahnung hatten und alles schlecht ausgefuehrt haben, sodass meiner Meinung nach die Wohnung komplett neu gestrichen werden muss. Dies haben wir auch bei der Uebergabeprotkoll berucksichtigt.
Zwei Tage danach haben wir Hausverwaltung gefragt und gebeten die Wohnung vor unser Einzug zu streichen (es wurde Mail mit vollstaendiger Dokumentation mit ca 200 Bilder verschickt). NAch ca. 3 Wochen bei der telefonischen Gesprach wurde mir von Hausverwaltung erzahlt, dass die Wohnung in einem Top Zustand ist und ich die Wohnung im Ordentlichen Zustand erhalten haben und diese auch bei Auszug mit von mir Durchgefuehrten Schonheitsreparaturen zuruckgeben sollen. Wenn es mir nicht gefallt konnen wir den Mietvertrag stornieren, die Kaution werde ich zurckerstatten bekommen. Leider die Wohnung gefallt mir und ich wurde gern dort wohnen.
Als Anwort haben wir folgendes danach erhalten :
"Zu den malermäßigen Defiziten werden keine Nacharbeiten durch den Vermieter erfolgen. Es gibt hierzu keinerlei Verpflichtung. Auf dem Übergabeprotokoll wurde Ihnen bestätigt, dass malermäßige Defizite vorhanden sind, so dass dies bei einem Auszug Ihrerseits entsprechend berücksichtigt wird."
Das Problem ist, das bei so einer schlecht gestrichenen Wohnung nicht wohnen mochte und ich dementsprechend gezwungen bin die Wohnung bei Einzug zu streichen. Wenn ich aber dies mache, werden die Defizite, also alle gennanten Probleme der schleten Malerarbeit der Vormieter durch mich in der Wohnung beseitigt. In diesem Fall will ich nicht die Wohnung nochmals bei Ausug streichen oder was dafur bekommen, dass ich die Wohnung in einen Ordentlichen Zustand bringe.
Wie oder was kann ich diesem Fall machen?