Streit um Malerarbeiten in der Wohnung / Schoenheitsreparaturen vor Einzug

  • Hallo,

    ich habe eine Wohnung gemietet. Erstmal habe ich den Mietvertrag bekommen, wo ich unterschireben habe vor Wohnunguebergabe, dass der Vormieter zur keinen Repatarur vor unserem Einzug verpflichtet ist. Zwei Wochen spater bei der Wohnungsuebergabe haben wir die Defizite der Malerarbeiten vom Vermiter festgestellt (Weisse flecken an der Decke, weil die Decke nicht gestrichen wurde, nur die stellen wo die Lampe war, wurde mit Gips zugemacht und weiss gestrichen, dunklere Ecken Wand zu Wand und Wand zu Decke, die nicht gestrichen sind, schlecht gestrichene Bereiche bei Fenster, Heizkorper usw. und vieles mehr). Einfach keine fachgerechte durchfuhrung von Schonheitsreparaturen. Man sieht das die Vormieter das gemacht haben, alledrings davon wenig Ahnung hatten und alles schlecht ausgefuehrt haben, sodass meiner Meinung nach die Wohnung komplett neu gestrichen werden muss. Dies haben wir auch bei der Uebergabeprotkoll berucksichtigt.

    Zwei Tage danach haben wir Hausverwaltung gefragt und gebeten die Wohnung vor unser Einzug zu streichen (es wurde Mail mit vollstaendiger Dokumentation mit ca 200 Bilder verschickt). NAch ca. 3 Wochen bei der telefonischen Gesprach wurde mir von Hausverwaltung erzahlt, dass die Wohnung in einem Top Zustand ist und ich die Wohnung im Ordentlichen Zustand erhalten haben und diese auch bei Auszug mit von mir Durchgefuehrten Schonheitsreparaturen zuruckgeben sollen. Wenn es mir nicht gefallt konnen wir den Mietvertrag stornieren, die Kaution werde ich zurckerstatten bekommen. Leider die Wohnung gefallt mir und ich wurde gern dort wohnen.

    Als Anwort haben wir folgendes danach erhalten :

    "Zu den malermäßigen Defiziten werden keine Nacharbeiten durch den Vermieter erfolgen. Es gibt hierzu keinerlei Verpflichtung. Auf dem Übergabeprotokoll wurde Ihnen bestätigt, dass malermäßige Defizite vorhanden sind, so dass dies bei einem Auszug Ihrerseits entsprechend berücksichtigt wird."

    Das Problem ist, das bei so einer schlecht gestrichenen Wohnung nicht wohnen mochte und ich dementsprechend gezwungen bin die Wohnung bei Einzug zu streichen. Wenn ich aber dies mache, werden die Defizite, also alle gennanten Probleme der schleten Malerarbeit der Vormieter durch mich in der Wohnung beseitigt. In diesem Fall will ich nicht die Wohnung nochmals bei Ausug streichen oder was dafur bekommen, dass ich die Wohnung in einen Ordentlichen Zustand bringe.

    Wie oder was kann ich diesem Fall machen?

  • Hallo,

    was ist denn dein Problem? Du hast im Übergabeprotokoll bestätigt bekommen, dass die Wohnung nicht gut gemalt wurde. Dementsprechend brauchst du sie nicht frisch renoviert zurückgeben.

    So wie das läuft ist es nichts ungewöhnliches. Nimm die Wohnung oder nichtt, deine Entscheidung.

    Gruß

    H H

  • Wie oder was kann ich diesem Fall machen?

    Hallo,

    such dir eine andere Wohnung!

    oder nimm diese wie sie ist, was glaubst du eigentlich wer du bist, mit ein paar Groschen Mietzins einen Fullservice zu erlangen?

    Streich die Wohnung wie du sie haben möchtest, zieh ein oder lass es.

    Bevor du aber zu Streichen anfängst, dokumentiere mittels Bildmaterial den Ist- Zustand der Wohnung bei Einzug, abgerechnet wird zum Schluss.

    Gruß

    BHShuber

  • Als Anwort haben wir folgendes danach erhalten :

    "Zu den malermäßigen Defiziten werden keine Nacharbeiten durch den Vermieter erfolgen. Es gibt hierzu keinerlei Verpflichtung. Auf dem Übergabeprotokoll wurde Ihnen bestätigt, dass malermäßige Defizite vorhanden sind, so dass dies bei einem Auszug Ihrerseits entsprechend berücksichtigt wird

    Die Wohnung musst unter diesen Umständen bei Auszug nicht renovieren. Richte Dir Deine Wohnung so wie Du möchtest und geben sie ohne Renovierung zurück. Wohlgemerkt nicht mit Beschädigungen bzw. ungewöhnlichen Farbanstrichen.


  • Bevor du aber zu Streichen anfängst, dokumentiere mittels Bildmaterial den Ist- Zustand der Wohnung bei Einzug, abgerechnet wird zum Schluss.

    Da hatte ich gern dieses Problem schon zur Einzug geklaert.

    Die Wohnung musst unter diesen Umständen bei Auszug nicht renovieren. Richte Dir Deine Wohnung so wie Du möchtest und geben sie ohne Renovierung zurück. Wohlgemerkt nicht mit Beschädigungen bzw. ungewöhnlichen Farbanstrichen.

    Dies ist namhlich in der Meinung von unser Hausverwaltung nicht richtig. Wahrend er Telefonischer Gesprach wurde mir gesagt, dass die Wohnung in einem Top Zustand war und die Wohnung jetzt keine Schonheitsreparaturen braucht, wurde renoviert abgenommen und an mir ubergeben und ich dementsprechend die Wohnung ordentlich renovieren und streichen bei der Auszug soll. Die genannte Malerische Defizite werden berucksichtigt und ich muss diese nicht streichen. Die Wohnung sieht sehr gut aus, und wenn ich mochte kann ich die naturlich streichen zu eigenen kosten, wenn ich mir das wunsche.

    Meiner Meining nach ist die Wohnung schlecht gestrichen und sieht nicht gut aus. Diese Malerische Defizite in jedem Zimmer vorhanden sind und das sieht sehr schlecht aus, sodass die ganze Wohnung meiner Meining nach gestrichen werden muss um die Wohnung in einen Ordentlichen Zustand zu bringen. Gleichzeitig durch meine Arbeit werden auch die Defizite nachgebessert und dann noch zur Auszug die Wohnung von mir streichen werden muss. Da bin ich dagenen.

  • Da hatte ich gern dieses Problem schon zur Einzug geklaert.

    Dies ist namhlich in der Meinung von unser Hausverwaltung nicht richtig. Wahrend er Telefonischer Gesprach wurde mir gesagt, dass die Wohnung in einem Top Zustand war und die Wohnung jetzt keine Schonheitsreparaturen braucht, wurde renoviert abgenommen und an mir ubergeben und ich dementsprechend die Wohnung ordentlich renovieren und streichen bei der Auszug soll. Die genannte Malerische Defizite werden berucksichtigt und ich muss diese nicht streichen. Die Wohnung sieht sehr gut aus, und wenn ich mochte kann ich die naturlich streichen zu eigenen kosten, wenn ich mir das wunsche.

    Meiner Meining nach ist die Wohnung schlecht gestrichen und sieht nicht gut aus. Diese Malerische Defizite in jedem Zimmer vorhanden sind und das sieht sehr schlecht aus, sodass die ganze Wohnung meiner Meining nach gestrichen werden muss um die Wohnung in einen Ordentlichen Zustand zu bringen. Gleichzeitig durch meine Arbeit werden auch die Defizite nachgebessert und dann noch zur Auszug die Wohnung von mir streichen werden muss. Da bin ich dagenen.

    Hallo,

    falls du es noch nicht verstanden haben solltest, dein eigenes subjektives Empfinden tut hier nichts zur Sache, entweder mietest du die Wohnung so wie gesehen oder lässt es, so einfach ist das.

    Gruß

    BHShuber

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