Bevor du aber zu Streichen anfängst, dokumentiere mittels Bildmaterial den Ist- Zustand der Wohnung bei Einzug, abgerechnet wird zum Schluss.
Da hatte ich gern dieses Problem schon zur Einzug geklaert.
Die Wohnung musst unter diesen Umständen bei Auszug nicht renovieren. Richte Dir Deine Wohnung so wie Du möchtest und geben sie ohne Renovierung zurück. Wohlgemerkt nicht mit Beschädigungen bzw. ungewöhnlichen Farbanstrichen.
Dies ist namhlich in der Meinung von unser Hausverwaltung nicht richtig. Wahrend er Telefonischer Gesprach wurde mir gesagt, dass die Wohnung in einem Top Zustand war und die Wohnung jetzt keine Schonheitsreparaturen braucht, wurde renoviert abgenommen und an mir ubergeben und ich dementsprechend die Wohnung ordentlich renovieren und streichen bei der Auszug soll. Die genannte Malerische Defizite werden berucksichtigt und ich muss diese nicht streichen. Die Wohnung sieht sehr gut aus, und wenn ich mochte kann ich die naturlich streichen zu eigenen kosten, wenn ich mir das wunsche.
Meiner Meining nach ist die Wohnung schlecht gestrichen und sieht nicht gut aus. Diese Malerische Defizite in jedem Zimmer vorhanden sind und das sieht sehr schlecht aus, sodass die ganze Wohnung meiner Meining nach gestrichen werden muss um die Wohnung in einen Ordentlichen Zustand zu bringen. Gleichzeitig durch meine Arbeit werden auch die Defizite nachgebessert und dann noch zur Auszug die Wohnung von mir streichen werden muss. Da bin ich dagenen.