Kündigung wegen Eigenbedarf 31.12, 29.12 Wohnungsübergabe verlangt

  • Hallo,

    mein Vermieter hat mir wegen Eigenbedarf auf den 31.12 gekündigt und hat geschrieben dass die Wohnung am 29.12 übergeben werden muss (30.12 und 31.12 sind Sa und So). Ist dies zulässig? Kann ich Wiederspruch einlegen ggf. auch so dass die Kündigung komplett ungültig ist und er mir erneut kündigen muss?

  • Wenn der Vertrag am 31.12. endet hast Du das Recht die Wohnung bis 31.12. 24 Uhr zu nutzen.

    Wegen der Forderung die Wohnung schon am 29.12. zurückzugeben wird die Kündigung nicht unwirksam.

    Aber vielleicht aus einem anderen Grund. Zum Beispiel Eigenbedarf vorgetäuscht, die Person für die er geltend gemacht werden soll gehört gar nicht zum berechtigten Personenkreis oder die Wohndauer und die daraus resultierende längere Kündigungsfrist wurde nicht beachtet.

    Einer unwirksamen Kündigung sollte man gar nicht oder erst im letzten Moment widersprechen.

  • Ist die Wohnung in Hamburg?

    Die Rückgabe der Wohnung ist erst erforderlich am 02.01.2018 vormittags, da der 01.01. ein Feiertag ist.

    Wie lautet denn die Begründung der Kündigung?

  • Hallo,

    mein Vermieter hat mir wegen Eigenbedarf auf den 31.12 gekündigt und hat geschrieben dass die Wohnung am 29.12 übergeben werden muss (30.12 und 31.12 sind Sa und So). Ist dies zulässig? Kann ich Wiederspruch einlegen ggf. auch so dass die Kündigung komplett ungültig ist und er mir erneut kündigen muss?


    Der VM muss für den Eigenbedarf genau die Person benennen, die diese Wohnung beziehen soll, Name, Anschrift, Verwandschafstsverhältnis bzw. anderer Grund weshalb Eigenbedarf. Es muss auf das gesetzliche Widerspruchsrecht hingewiesen werden.

    Spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter seinen Widerspruch schriftlich erklären (§ 574 BGB)


  • Der VM muss für den Eigenbedarf genau die Person benennen, die diese Wohnung beziehen soll, Name, Anschrift, Verwandschafstsverhältnis bzw. anderer Grund weshalb Eigenbedarf. Es muss auf das gesetzliche Widerspruchsrecht hingewiesen werden.

    Spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter seinen Widerspruch schriftlich erklären (§ 574 BGB)

    Hat er alles gemacht! Meine frage ist nun ob ich zum 29.12 31.12 01.01 oder 02.01 raus muss. Kuendigung ist auf den 31.12 und er schreibt das die Schlusselubergabe am 29.12. zu erfolgen hat.

  • Hallo,

    die Forderung nach der vorzietigen Übergabe ist nicht zulässig. Darauf brauchst du dich nicht einlassen. Auch am Wochenende und an Feiertagen brauchst du sie nicht zu übergeben. Spätester Übergabetermin ist der 02.01.

    Gruß

    H H

  • Hat er alles gemacht! Meine frage ist nun ob ich zum 29.12 31.12 01.01 oder 02.01 raus muss. Kuendigung ist auf den 31.12 und er schreibt das die Schlusselubergabe am 29.12. zu erfolgen hat.

    Nach § 193 BGB heißt es u.a.: Der Mieter darf die Mietzeit voll ausschöpfen und ist nicht verpflichtet die Wohnung früher zu verlassen."

    Du musst also nicht vor dem 31.12.17 ausziehen, kannst und darfst natürlich. Solltest Du erst am 2.1.18 ausziehen, bin ich nicht zu 100% sicher, ob es da nicht wieder eine Schlinge gibt, wie z.B. ob der VM für die 2 Tage in 2018 was berechnen könnte.

  • Nach § 193 BGB heißt es u.a.: Der Mieter darf die Mietzeit voll ausschöpfen und ist nicht verpflichtet die Wohnung früher zu verlassen."

    Du musst also nicht vor dem 31.12.17 ausziehen, kannst und darfst natürlich. Solltest Du erst am 2.1.18 ausziehen, bin ich nicht zu 100% sicher, ob es da nicht wieder eine Schlinge gibt, wie z.B. ob der VM für die 2 Tage in 2018 was berechnen könnte.

    Oha, die Banae ist sich nicht sicher.

    Sonst schreibst du doch auch jeden Scheiß hier ins Forum.

    Es geht um die Übergabe! Wohnen darf ein Mieter nur bis zum Ende der Mietzeit, hier 31.12.2017. Die Übergabe wird wochentags darauf durchgeführt.

    Gruß

    H H

  • Oha, die Banae ist sich nicht sicher.

    Sonst schreibst du doch auch jeden Scheiß hier ins Forum.

    Es geht um die Übergabe! Wohnen darf ein Mieter nur bis zum Ende der Mietzeit, hier 31.12.2017. Die Übergabe wird wochentags darauf durchgeführt.

    Gruß

    H H

    Unterlasse deine unqualifizierten Bemerkungen, das interessiert außer dir und evtl.noch einen deiner Sorte niemanden.

  • Unterlasse deine unqualifizierten Bemerkungen, das interessiert außer dir und evtl.noch einen deiner Sorte niemanden.

    Hallo,

    ganz im Ernst, unterlasse bitte die Forderung danach dass jemand deinem Weltbild entsprechend unqualifizierte Bemerkungen zu unterlassen hat, wenn doch von deiner Seite, jetzt wirklich ernsthaft nur unqualifiziertes beigetragen wird.

    Weist du, nachdem man schon so oft darauf hingewiesen wird, dass man falsch liegt und wider dessen, dass die Aussagen die man getätigt hat komplett widerlegt sind immer noch behauptet im Recht zu sein und alles so lange zu verdrehen bis man selber nicht mehr durchblickt, muss einen doch irgendwann zu denken geben, oder nicht??

    Doch mich interessiert es auch sehr, insofern hier zu 98% richtig und richtiggehende Aussagen getätigt werden, die einem anfragenden User auch weiterhelfen und nicht noch mehr in Schwierigkeiten bringen, doch bei 98% deiner Aussagen gehören die entweder nicht zum Thema, gehen direkt dran vorbei oder sind schlichtweg falsch!

    Es war eine Zeit lang sehr viel besser geworden, doch nun, geh doch mal in dich und überlege doch erstmal bevor du schreibst, ist das so schwer?

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!