Der VM muss für den Eigenbedarf genau die Person benennen, die diese Wohnung beziehen soll, Name, Anschrift, Verwandschafstsverhältnis bzw. anderer Grund weshalb Eigenbedarf. Es muss auf das gesetzliche Widerspruchsrecht hingewiesen werden.
Spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter seinen Widerspruch schriftlich erklären (§ 574 BGB)
Hat er alles gemacht! Meine frage ist nun ob ich zum 29.12 31.12 01.01 oder 02.01 raus muss. Kuendigung ist auf den 31.12 und er schreibt das die Schlusselubergabe am 29.12. zu erfolgen hat.