Inbesitznahme

  • Hallo,

    ich musste beim Mietvertragsabschluss folgendes unterschreiben (siehe verlinktes Bild) und hätte gerne von rechtlich bewanderten Leuten hier eine Einschätzung dazu (möglichst mit Begründung), ob dieser "Zusatzvertrag" so gültig wäre oder ob ich mich im Falle eines Falles trotz Unterschrift dagegen wehren könnte. (Ich hatte ja schließlich keine Wahl, ich wollte die Wohnung).

    https://picload.org/view/dgpwlgwa/inbesitznahme.jpg.html

    Danke im Voraus.

  • Hallo,

    Lustig, was sich die Vermieter so alles einfallen lassen...

    Natürlich ist das nicht wirksam.

    Selbst wenn Du den Wisch unterschreibst, kann der Vermieter die Wohnung nicht einfach in Besitz nehmen. Das wäre eine verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB.

    Der Vermieter muss hier eine Räumungsklage einleiten.

    Die einzige Möglichkeit, eine Räumungsklage zu umgehen, wäre eine sogenannte Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Diese muss aber notariell beurkundet werden.

    Hier kann dann auch ohne Gerichtsurteil vollstreckt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke, aber lesen kann ich auch. Da geht es um eine verbotene Inbesitznahme. Sie ist aber vielleicht nicht mehr verboten, wenn sie explizit per Vertrag erlaubt wird. Deshalb muss es noch eine andere Rechtsgrundlage geben.

  • Danke, aber lesen kann ich auch. Da geht es um eine verbotene Inbesitznahme. Sie ist aber vielleicht nicht mehr verboten, wenn sie explizit per Vertrag erlaubt wird. Deshalb muss es noch eine andere Rechtsgrundlage geben.

    Hallo......

    die Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch.

    Aber, zahl doch einfach deine Miete, dann brauchst du dir gar keine Gedanken über diesen Zusatz zu machen.

    Gruß

    H H

  • Danke, aber lesen kann ich auch. Da geht es um eine verbotene Inbesitznahme. Sie ist aber vielleicht nicht mehr verboten, wenn sie explizit per Vertrag erlaubt wird. Deshalb muss es noch eine andere Rechtsgrundlage geben.

    Gegenfrage: Darf ich vertraglich mit Dir vereinbaren, dass ich dich erschießen darf oder bleibt dies - trotz Vereinbarung - eine Straftat?

    Die Wohnung ist allein schon durch das Grundgesetz geschützt.

    Ansonsten habe ich geschrieben, dass hier eine notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung nötig ist.

    Eine Zwangsräumung bedarf ansonsten immer eines Räumungstitels.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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