Hallo,
bin neu hier im Forum und bräuchte mal Rat zu einigen Fragen.
Also, wir wohnen bereits 10 Jahre in unserem gemieteten Einfamilienhaus. Das Haus hat 120qm und kostet 628,- Kaltmiete.
Es ist ein kleiner Ort und unsere Vermieter wohnen mit uns Garten an Garten. Bereits bei der Besichtigung war der Mietpreis von damals 1200,- DM schon die obere Grenze von dem das wir eigentlich bezahlen wollten und wir haben dann abgesagt. Daraufhin haben sich die Vermieter entschlossen 50,- DM runterzugehen da wir uns auch persönlich kennen und sie vorher schlechte Erfahrungen mit Mietern gemacht haben.
Deshalb wurde die Miete auch bestimmt bis heute nicht erhöht.
Bis auf 2009 da erfolgte eine geringe Erhöhung von 8,- Euro wegen der Erhöhung der Müllgebühren.
Am Sonntag den 07.02.hat mich meine Vermieterin nun angerufen und um ein persönliches Gespräch gebeten.Sie müssten die Miete um 5% erhöhen und hat mir ein Schreiben in die Hand gedrückt.
" Wir sind mit der Erhöhung der Miete um 5 % zum 01.03.2011 einverstanden ."
Natürlich weiß ich das sie durchaus nach 10 Jahren die Miete erhöhen können.
Da ich nach einigen Recherchen hier im Forum gelesen habe das der Mieter ein Recht auf eine Überlegungsfrist von 3 Monaten hat nun meine eigentliche Frage.Gilt dieses Recht auch dann wenn ich mir jetzt halt nicht sicher bin ob ich diese Miete weiterhin zahlen kann oder will. Den einer Erhöhung der Miete nach 10 Jahren kann ich ja kaum widersprechen. Für unseren kleinen Ort gibt es auch keinen Mietspiegel indem ich mich über Vergleichsmieten informieren könnte.
Ich meine diese 28,75 waren ja jetzt nicht die Welt, aber durch die Erhöhung von Wasser,Strom und Heizölkosten, das ich ja auch selbst zahlen muß überlege ich schon ob ich mir nicht eine günstigere Wohnung suchen soll.
Ich hätte schon gern diese Frist um mir darüber klar zu werden.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Danke
LG Molly