Betriebskostenabrechnung

  • Hallo, ich habe heute vom Vermieter noch schnell vor Ablauf der 12 Monatsfrist meine Betriebskostenabrechnung für 2015/16 per Email bekommen.

    Hierzu habe ich einige Fragen.

    Zur Situation: Ich wohne derzeit noch in einem Studentenwohnheim mit 61 Apartments und wir haben in den Apartments lediglich einen Zähler am Heizkörper. Der Strom (und auch Wasserversorgung) wird über den Vermieter bezogen und wird laut Mietvertrag verbrauchsabhängig abgerechnet.

    In der Betriebskostenabrechnung steht jetzt allerdings überhaupt nicht wie viel ich wirklich an Strom und Heizung verbraucht habe, lediglich eine Summe in Euro.

    Wir haben auch nie ein Ablesungsergebnis für den Stromzähler bekommen, die es angeblich geben soll, wobei im Apartment selber kein Strom-und Wasserzähler vorhanden ist!

    Wie soll ich nun vorgehen, da ich fast 350€ allein für letztes Jahr nachzahlen soll?

  • Da hier niemand deinen Mietvertrag kennt und was da zu den Betriebskosten vereinbart ist, mach ein Foto oder Scan von der Abrechnung, natürlich ohne persönliche Daten, und lade das Bild auf einen Imagehoster und verlinke dann das Ergebnis auf diese Seite.

  • Ich kann keine schwerwiegende Fehler an dieser Abrechnung erkennen. Ich sehe aber, dass deine Vorauszahlungen von 65.- Euro im Monat viel zu gering waren.

    Ich bin mir auch sicher, dass zu deinem Apartment auch ein Stromzähler gehört. Nur ist der nicht in deinem Zimmer.

    Des weiteren fehlt die übliche Heizkostenabrechnung mit der Aufteilung von Grund- und Verbrauchskosten. Das ändert aber nichts am Betrag. Wenn der Vermieter es nicht schon gemacht hat, solltest du deine Betriebskostenvorauszahlung auf 90,- Euro erhöhen.

  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten!

    Wir haben aber zum Beispiel letztes Jahr nie ein Ablesungsergebnis von den Stromzählern bekommen - Da kann mir doch jetzt jeder erzählen ich hätte viel verbraucht? Es steht ja nichtmal dabei wie viel ich überhaupt wirklich verbraucht habe..

    Der Sky-Anschluss im Keller der abgerechnet wird, war so Einzug noch gar nicht vorhanden und auch nicht Bestandteil des Mietvertrags, dort wird lediglich wie auch in der Betriebskostenverordnung von einer Antennenanlage gesprochen, die sich aber auf den Zimmern befindet in Form eines Kabelanschlusses für Tv Empfang (nicht Sky)

  • Aber ich. Abrechnungszeitraum 1.11.2015 - 30.9.2016 das sind nur 11 Monate.

    Und das ist kein schwerwiegender Fehler. Erst eine Abrechnung über mehr als 12 Monate macht die Abrechnung ungültig.

    taurus

    Suche mal im Haus nach den Stromzählern, die werden mit Sicherheit irgendwo für alle Apartments zu finden sein.

  • Der Strom (und auch Wasserversorgung) wird über den Vermieter bezogen und wird laut Mietvertrag verbrauchsabhängig abgerechnet.

    ..wird verbrauchsabhängig abgerechnet. demnach sind Messuhren vorhanden um eben diesen Verbrauch zu messen. Diese Uhren darfst Du einsehen, so wie alle anderen Belege/Rechnungen die Du anteilmäßig zu begleichen hast. Es sei denn es wurde eine andere Regelung getroffen.

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