Renovierung bei Auszug (Summierungeffekt)

  • Hallo Community,

    folgender Fall und bestimmt kennt ihr das auch schon:

    Ich bin laut Mietvertrag dazu verpflichtet "im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen - Regel-Renovierungsfristen" Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn "das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist".

    Gleichzeitig bin ich, falls das Mietverhältnis nach Ablauf der Regel-Renovierungsfristen endet, verpflichtet, die fälligen und erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen. Ich soll zusätzlich beweisen, dass die Schönheitsreparaturen fachmännisch und innerhalb der Regel-Renovierungsfristen durchgeführt worden sind.

    Spricht man in diesem Fall nicht von einem Summierungseffekt, der bewirkt, dass beide Klauseln (Regel-Renovierungsfristen und Endrenovierung) unwirksam sind? Ich befürchte, dass durch das "Im Allgemeinen" die erste Klausel trotzdem wirksam ist und somit auch die Endrenovierung wirksam ist.

    Für "sachdienliche Hinweise" bin ich euch echt dankbar.

    VG, Christian

  • Hallo,

    ich sehe hier eine Endrenovierungs- und Abgeltungsklausel, sollte jetzt noch eine Quotenabgeltungsklausel mit hinterlegt sein, führt das dazu, dass die komplette Klausel unwirksam wird und der Mieter dadurch berechtigt ist, nach Auszug, die Wohnung lediglich besenrein zu übergeben.

    Gruß

    BHShuber

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