Beiträge von ChrisMuc

    Hallo Community,

    folgender Fall und bestimmt kennt ihr das auch schon:

    Ich bin laut Mietvertrag dazu verpflichtet "im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen - Regel-Renovierungsfristen" Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn "das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist".

    Gleichzeitig bin ich, falls das Mietverhältnis nach Ablauf der Regel-Renovierungsfristen endet, verpflichtet, die fälligen und erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen. Ich soll zusätzlich beweisen, dass die Schönheitsreparaturen fachmännisch und innerhalb der Regel-Renovierungsfristen durchgeführt worden sind.

    Spricht man in diesem Fall nicht von einem Summierungseffekt, der bewirkt, dass beide Klauseln (Regel-Renovierungsfristen und Endrenovierung) unwirksam sind? Ich befürchte, dass durch das "Im Allgemeinen" die erste Klausel trotzdem wirksam ist und somit auch die Endrenovierung wirksam ist.

    Für "sachdienliche Hinweise" bin ich euch echt dankbar.

    VG, Christian

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!