Wohnflächenberechnung, Splitlevel-Bau

  • Hallo,
    ich bin blutiger Anfänger i.S. "Foren" und bitte deshalb um Nachsicht ...

    Die WohnflächenberechnungsVO besagt meines Wissens, dass Treppen mit mehr als 3 Steigungen und deren Absätze/Podeste von der Wohnfläche in Abzug zu bringen sind.

    Nun wohnen wir in einem EFH in Splitlevel-Bauweise, d.h. wir haben sechs halbe Wohnebenen mit 5 Treppen und entsprechend 10 Treppenabsätzen.

    Greift hier die o.g. VO und - wenn ja - wieviel qm kann das ausmachen.

    Wir haben ein Mieterhöhungsbegehren bekommen, das u.E. eine falsche qm-Zahl zugrunde legt. Im Mietvertrag ist zur Wohnfläche nichts angegeben.

    LG

  • Ich befürchte, dass Sie in einem Laienforum für Mietrecht nicht richtig aufgehoben sind. Warum ich das befürchte? Wenn selbst in einem Forum für Bauexperten über dieses Problem gerätselt und diskutiert wird, sollte Sie sich wirklich Rat bei Experten holen.

    Experte könnte sein ein engagierter Anwalt für Mietrecht. Aber was das Forum angeht, bitte lesen Sie selbst. Ich habe hier die entsprechende Seite aufgeschlagen:

    Google

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!