Hallo,
ich bin blutiger Anfänger i.S. "Foren" und bitte deshalb um Nachsicht ...
Die WohnflächenberechnungsVO besagt meines Wissens, dass Treppen mit mehr als 3 Steigungen und deren Absätze/Podeste von der Wohnfläche in Abzug zu bringen sind.
Nun wohnen wir in einem EFH in Splitlevel-Bauweise, d.h. wir haben sechs halbe Wohnebenen mit 5 Treppen und entsprechend 10 Treppenabsätzen.
Greift hier die o.g. VO und - wenn ja - wieviel qm kann das ausmachen.
Wir haben ein Mieterhöhungsbegehren bekommen, das u.E. eine falsche qm-Zahl zugrunde legt. Im Mietvertrag ist zur Wohnfläche nichts angegeben.
LG