Wir haben eine Mietminderung in Höhe von 5% beantragt, da Dach und Fassade saniert werden. Das Gerüst befindet sich vor den Fenstern aller Räume unserer Wohnung.
Der Hausverwalter schreibt dazu:
"Ihr Schreiben haben wir erhalten. Ausgehend davon dass eine Mietminderung von 5 % bei Einrüstung des Hauses möglich ist und nur das Haus 1/2 eingerüstet ist, wäre die Mietminderung auch zu halbieren.
Mietminderungen unter 3 % sind wegen der Geringfügigkeit nicht vorgesehen."
Wir sehen das anders, da es aus unserer Sicht nicht relevant ist, das die andere Haushälfte nicht mit einem Baugerüst versehen ist.
Baugerüst: 5 % Mietminderung - Fremde können jederzeit in die Wohnung einsehen - Weniger Licht in der Wohnung
"Das Landgericht Berlin entschied, dass dem Mieter ein Minderungsanspruch in Höhe von 5 Prozent der Monatsmiete zustand. Da durch ein Baugerüst notwendigerweise die Lichtzufuhr eingeschränkt werde und sich die Fenster nicht jederzeit öffnen ließen, sei der übliche Gebrauch der Wohnung eingeschränkt. Außerdem müsse man jederzeit damit rechnen, dass Fremde vom Gerüst aus in die Wohnung sehen könnten. Damit erscheine eine Minderung um 5 Prozent angemessen."
Quelle: https://deref-gmx.net/mail/client/VN…s.news13255.htm
Was können wir tun? Wir hätten gern Ihre Meinungen dazu. Vielen Dank.