Kündigung meiner Wohnung + Kündigung meiner Untermieterin // Was passiert mit den gemeinsamen Haushaltsgeräten

  • Hallo zusammen,

    hätte hier bitte eine kurze Frage an euch. Wäre toll wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
    Habe meine Wohnung als Hauptmieter gekündigt und meine Untermieterin, die auch seit Beginn drinne wohnt, habe ich auch mit einer 3 monatigen Frist gekündigt. Sie stellt sich leider gegen alles quer und mit ihr ist nicht mehr zu reden. Meine Frage ist nun, was passiert mit der Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine und Herd? Wir haben diese Haushaltsgeräte zusammen gekauft und uns den Preis geteilt.
    Da wir beide am selben Tag aus der Wohnung müssen frage ich mich, wie ich die Geräte aus der Wohnung bekomme wenn Sie sich quer stellt und meint: "Du nimmst die nicht mit, die gehören ja schließlich zur Hälfte mir". Aber ich muss doch die Wohnung räumen. Will keine Räumungsklage von der Vermieteragentur bekommen und auch nicht wegen "Diebstahl" von meiner Mieterin angeklagt werden :(

    Wenn ihr mir hier einen Rat hättet wäre ich euch so dankbar.

    Liebe Grüße
    Nadine

  • Der Hauptmieter muss die Wohnung leer übergeben, also ist es dessen Pflicht alle Gegenstände auszuräumen. Nachdem diese jedoch zur Hälfte dem Untermieter gehören wird dieser entsprechend entschädigt.

  • Hallo Banane, danke für deine Antwort.
    Leider könnte ich mir gut vorstellen, dass meine Untermieterin überhaupt nicht reagiert auf keiner meiner Verhandlungsgespräche.
    Somit müsste ich dann die Geräte unrechtmäßig an mich nehmen oder verkaufen. Dann könnte Sie mich wohl wegen Diebstahl anzeigen oder?!

  • Somit müsste ich dann die Geräte unrechtmäßig an mich nehmen oder verkaufen. Dann könnte Sie mich wohl wegen Diebstahl anzeigen oder?!

    Gespräche würde ich mit der Untermieterin u.d.U.nicht führen, vielmehr den Sachverhalt nachweisbar schriftlich mitteilen. Sollte sie darauf nicht reagieren, wirst Du die Wohnung ausräumen und der Untermieterin einen ihr zustehenden Betrag überweisen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Diebstahl könnte man daraus nicht konstruieren. So sehe ich es.

  • Und ich frage mich, was daran mit Mietrecht zu tun hat, wenn sich 2 Personen nicht einigen können. Was daran Mietrecht ist, hat Banane schon erkärt: du musst die Wohnung geräumt zurück geben. Alles andere ist doch Zickenkrieg und da kann ein Forum nicht eingreifen.

  • Hallo,

    wenn du die Geräte mitnimmst und deine Ex-Mitbewohnerin darüber informierst, ist es kein Diebstahl.

    Ich würde es auch so machen, wie die Banane empfohlen hat. Biete ihr einen angemessenen Abstand, dann hast du dir nichts vorzuwerfen.

    Gruß

    H H

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