Hallo Forumleser und Leserinnen,
Die eigentliche frage von mir ist dick hervorgehoben
Ich habe ein Großes Problem.
Es ist so, dass ich meine Wohnung zum 31.1.2011 selber gekündigt hatte, aus Privaten und Beruflichen gründen, ohne eine neue Wohnung zu haben:o da ich davon ausging, das 3 Monate locker reichen würden um eine neue zu finden... . Mir ist klar das dass im nachhinein sehr dumm war.
Nun Lebe ich in Hamburg und habe erst da gemerkt wie Schwer und umkämpft der Wohnungsmarkt momentan ist, besonders als Azubi.(ohne Bürgen)
Als ich dann am 26.11.2010 einen Brief geschrieben habe, dass ich die Kündigung gerne zurückziehen würde, kam am 20.12.2010 die Antwort meines Vermieters, der den Rückzug nicht Akzeptierte.
Nun konnte ich letzten Monat die Kündigung um ein Monat verlängern(Telefonisch, er hat einen Brief geschrieben das aufgrund des Telefonats die Kündigungsfrist zum 28.2.2011 verlängert wird)
Nun sieht es für mich Wohnungstechnisch noch immer sehr bescheiden aus(noch keine in Aussicht)
Also wollte ich fragen, ob das Telefonische Verlängern ohne meine Unterschrift z.b. Automatisch die Kündigung-Rechtlich gesehen- Aufhebt wenn er mich zum 1.2.2011 nicht aus der Wohnung wirft bzw Klagt ?
Dazu muss ich sagen, dass der gesamte Briefverkehr ohne Post vonstatten ging da er ein Haus weiter lebt und wir die Briefe immer selber in den Briefkasten geworfen haben. Falls das von Interesse sein sollte.(auch die Kündigung etc)
Ich würde diese Rechtliche Möglichkeit nur sehr ungerne ausnutzen aber Momentan habe ich keine andere Wahl da der Verlust meiner Wohnung, automatisch den Verlust meiner Ausbildung bedeuten würde(ich kann nur außerhalb des Bundeslandes wo ich die Ausbildung mache bei Familie bzw Freunden unterkommen wenn ich keine Wohnung finde)
Danke fürs Lesen und eventuelle Hilfe im voraus, Walter K.