Beiträge von WalterK

    Und ab dem 01.03. halten Sie sich illegal in der Wohnung auf. Das müsste doch eigentlich klar sein. Das Entgegenkommen des Vermieters ist gleichbedeutend mit dem Reichen des kleinen Fingers, aber Sie wollen die ganze Hand.

    Stellen Sie sich nur mal vor, Ihr Vermieter hat einen Nachmieter für die Wohnung, aber der kann nicht rein, weil Sie keinen Platz machen. Da könnten zusätzlich zur Miete noch einiges an Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen.

    Und was lernen wir daraus? Kündige keine Wohnung, keinen Job, wenn du nichts anderes, besseres gefunden hast.

    Ja, mir ist klar das er mir den klein finger reicht und ich in diesem Fall die ganze Hand nehmen will. Aber nicht aus Gehässigkeit oder Boshaftigkeit sondern weil ich zum momentan Zeitpunkt keine andere Wahl habe wenn ich mein Ausbildungsplatz behalten möchte.

    Hallo WalterK,

    "Es ist so, dass ich meine Wohnung zum 1.2.2011 selber gekündigt hatte,"
    Meinst wohl zum 31.01.11?

    "er hat einen Brief geschrieben das aufgrund des Telefonats die Kündigungsfrist zum 1.3.2011 verlängert wird)"
    Also zum 28.02.11?

    "..., ob das Telefonische Verlängern ohne meine Unterschrift z.b. Automatisch die Kündigung-Rechtlich gesehen- Aufhebt wenn er mich zum 1.2.2011 nicht aus der Wohnung wirft bzw Klagt ?"
    Das mag verstehen, wer will...
    Willst Du uns auf den Arm nehmen? Der 1.2.2011 war bereits vor neun Tagen.
    Dein Mietverhältnis endet am 28.02.2011, 24:00, also in 19 Tagen.

    Jo, Entschuldige. Die von dir genannten Daten sind Richtig. Ich Änder sie gleich.

    Also bin ich Rechtlich an die Kündigungsfrist gebunden auch wenn sie um ein Monat verlängert wurde ? (sie also nicht wie ich dachte, somit automatisch aufgehoben ist)

    Ja, der 31.1,2011 war die alte Frist. Diese um ein Monat verlängert ergibt den 28.2.

    Walter

    Hallo Forumleser und Leserinnen,

    Die eigentliche frage von mir ist dick hervorgehoben

    Ich habe ein Großes Problem.
    Es ist so, dass ich meine Wohnung zum 31.1.2011 selber gekündigt hatte, aus Privaten und Beruflichen gründen, ohne eine neue Wohnung zu haben:o da ich davon ausging, das 3 Monate locker reichen würden um eine neue zu finden... . Mir ist klar das dass im nachhinein sehr dumm war.

    Nun Lebe ich in Hamburg und habe erst da gemerkt wie Schwer und umkämpft der Wohnungsmarkt momentan ist, besonders als Azubi.(ohne Bürgen)

    Als ich dann am 26.11.2010 einen Brief geschrieben habe, dass ich die Kündigung gerne zurückziehen würde, kam am 20.12.2010 die Antwort meines Vermieters, der den Rückzug nicht Akzeptierte.

    Nun konnte ich letzten Monat die Kündigung um ein Monat verlängern(Telefonisch, er hat einen Brief geschrieben das aufgrund des Telefonats die Kündigungsfrist zum 28.2.2011 verlängert wird)

    Nun sieht es für mich Wohnungstechnisch noch immer sehr bescheiden aus(noch keine in Aussicht)

    Also wollte ich fragen, ob das Telefonische Verlängern ohne meine Unterschrift z.b. Automatisch die Kündigung-Rechtlich gesehen- Aufhebt wenn er mich zum 1.2.2011 nicht aus der Wohnung wirft bzw Klagt ?

    Dazu muss ich sagen, dass der gesamte Briefverkehr ohne Post vonstatten ging da er ein Haus weiter lebt und wir die Briefe immer selber in den Briefkasten geworfen haben. Falls das von Interesse sein sollte.(auch die Kündigung etc)

    Ich würde diese Rechtliche Möglichkeit nur sehr ungerne ausnutzen aber Momentan habe ich keine andere Wahl da der Verlust meiner Wohnung, automatisch den Verlust meiner Ausbildung bedeuten würde(ich kann nur außerhalb des Bundeslandes wo ich die Ausbildung mache bei Familie bzw Freunden unterkommen wenn ich keine Wohnung finde)

    Danke fürs Lesen und eventuelle Hilfe im voraus, Walter K.

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