Beiträge von Mustang001

    Danke für eure Antworten,

    laut Mietvertrag habe ich die Wohnung für 3 Monate,danach kann zum Monatsende gekündigt werden. es geht mir dabei auch eher um prävention, noch läuft es ganz okay, aber wenn mal was sein sollte, möchte ich valide begründungen haben.

    Die WG ist quasi eine seperate wohnung im Obergeschoss, mit eigener haustür etc.- daher denke ich, die vermieterin hat dieselben regeln zu beachten wie andere auch- möbliert hin oder her.

    und privatsspähre sollte auch jedem normalen menschen geläufig sein denke ich...

    Hallo allerseits,

    ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, der eine Hausordnung als Vertragsanlage bestimmt, welche mir Übernachtungsgäste untersagt.
    Damals habe ich dann die Hausordnung nach Absprache mit der Vermieterin dahingehend geändert, dass bis zu 6 Übernachtungen pro Monat gestattet seien. Nun frage ich mich, ob Sie überhaupt das Recht hat, mir dahingehend etwas vorzuschreiben.
    Ich bewohne ein möbliertes Zimmer, in einer Wohngemeinschaft, die Vermieter wohnen im selben Haus.

    Hinzu kommt, dass Sie während meiner Abwesenheit mein Zimmer betritt um zu lüften und mir Post auf den Schreibtisch zu legen.


    Kann mir hier jemand seine Einschätzung zu den beiden Dingen geben? Über konstruktiven Input wäre ich sehr dankbar!

    Gruß

    Mustang

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