Beim Auszug frisch weiseln?

  • Hallo,

    ich kündige heute meine Wohnung fristgerecht.

    Ich war jetzt 1,5 jahre in der Wohnung, sie war renoviert als ich eingezogen bin, ich selber habe die Wänder so gelassen wie sie sind und habe nur sehr wenig Gebrauchsspuren an den Wänden.

    Im Mietvertrag wurden die Schönheitsreparaturen auf mich übertragen, ohne starre Fristen also nur "Die Durchführung der Schönheitsreparaturen in den Mieträumen wird im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen angemessen und erforderlich sein: Für Küche, Bäder/Duschen alle 3 Jahre. für Wohn und Schlafräume, Flure/Dielen, Toiletten alle 5 Jahre, für alle anderen Nebenräume alle 7 Jahre." Die Fristen sind nicht zwingend usw.

    Nun hat mein Vermieter allerdings folgenden Satz in den Mietvertrag geschrieben: Bei Auszug der Wohnung muss frisch geweiselt und sauber übergeben werden.

    Nun meine Frage, muss ich die Wohnung komplett streichen? Oder reicht es auszubessern?

    Ausbessern ist auch immer so eine Sache, da weiß ja nicht gleich weiß ist, mein Weiß könnte von dem vorherigen weiß abweichen.

    Liebe Grüße

  • Dieser Satz wird schon länger von den Gerichten als ungültig abgewiesen. Nach 1,5 Jahren Wohnzeit können nach meiner Erfahrung nur unwesentliche Gebrauchsspuren vorhanden dein.....und dafür hat man ja auch Miete bezahlt.. Ich stehe in kürze vor dem gleichen Problem und habe dort, wo z.B. ein Stuhl Spuren an der Tapete hinterlassen hat, mit einem rauen Schwamm die spuren entfernt.

    Bei Auszug der Wohnung muss frisch geweiselt

  • Hallo,

    sehe ich genauso. Eine Komplettrenovierung kann der Vermieter nicht fordern. Ich würde gröbere Gebrauchspuren so gut wie möglich beseitigen, entweder mit so einem Putzschwamm oder überpinseln. Dann hast du deine Pflicht auf jeden Fall erfüllt.

    Gruß

    H H

  • Schließe mich an. Bei normalen vertragsgemäßen Gebrauch sind Abnutzungsspuren im Mietzins inbegriffen, eine Komplettrenovierung kann der VM nicht fordern. Falls er doof kommt, kann man vielleicht mit dem Wortlaut argumentieren. Wenn "weiseln" im Mietvertrag steht, könnte man darauf hinweisen, dass die deutsche Sprache dieses Wort nicht kennt ;)

  • Vielen Dank, ich seh das eigentlich genauso und es sind wirklich nur minimale Gebrauchsspuren, hier mal ne Mücke erschlagen oder sonst zwei leichte schwarze Striche, wo man mal mit was lang geratscht ist, lässt sich sicher mit dem Schwamm entfernen. :)

    Bohrlöcher hab ich nur 4 Stück, die werd ich schon irgendwie verdecken, ohne das ganze Zimmer zu streichen.

  • Alles klar, dann putz mal übergespachtelte Bohrlöcher oder abgeschrammte Stellen weg.

    Gruß

    H H

    Bohrlöcher werden von mir mit Moltofil verspachtelt und genau diese Füllung überpinselt. Reinigen mit Putzschwamm nur wo es möglich und sinnvoll ist.

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