Beiträge von Marsratte

    Vielen Dank, ich seh das eigentlich genauso und es sind wirklich nur minimale Gebrauchsspuren, hier mal ne Mücke erschlagen oder sonst zwei leichte schwarze Striche, wo man mal mit was lang geratscht ist, lässt sich sicher mit dem Schwamm entfernen. :)

    Bohrlöcher hab ich nur 4 Stück, die werd ich schon irgendwie verdecken, ohne das ganze Zimmer zu streichen.

    Hallo,

    ich kündige heute meine Wohnung fristgerecht.

    Ich war jetzt 1,5 jahre in der Wohnung, sie war renoviert als ich eingezogen bin, ich selber habe die Wänder so gelassen wie sie sind und habe nur sehr wenig Gebrauchsspuren an den Wänden.

    Im Mietvertrag wurden die Schönheitsreparaturen auf mich übertragen, ohne starre Fristen also nur "Die Durchführung der Schönheitsreparaturen in den Mieträumen wird im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen angemessen und erforderlich sein: Für Küche, Bäder/Duschen alle 3 Jahre. für Wohn und Schlafräume, Flure/Dielen, Toiletten alle 5 Jahre, für alle anderen Nebenräume alle 7 Jahre." Die Fristen sind nicht zwingend usw.

    Nun hat mein Vermieter allerdings folgenden Satz in den Mietvertrag geschrieben: Bei Auszug der Wohnung muss frisch geweiselt und sauber übergeben werden.

    Nun meine Frage, muss ich die Wohnung komplett streichen? Oder reicht es auszubessern?

    Ausbessern ist auch immer so eine Sache, da weiß ja nicht gleich weiß ist, mein Weiß könnte von dem vorherigen weiß abweichen.

    Liebe Grüße

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