Muss der Vermieter den Parkettboden aufbereiten?

  • Hallo zusammen ,

    ich ziehe im Oktober in meine neue Wohnung.

    Den Mietvertrag habe ich bereits im Juli unterschrieben.

    In der Wohnung sind Wohn- sowie das Schlafzimmer mit Parkettboden ausgestattet, was auch im Mietvertrag so angegeben ist.

    Leider habe ich erst beim zweiten Hinsehen erkannt, dass der Parkettboden ordentliche Abnutzungsspuren sowie Macken/Kratzer aufweist,.die nicht ohne sind. Bin da leider etwas blind gewesen.

    Dazu muss ich sagen, dass ich Laie bin und nicht die besten Augen habe.

    Mir ist daher klar, dass ich dadurch kleine Brötchen backen muss und auf die Kulanz des Vermieters hoffen muss.

    Der Parkettboden müsste also abgeschliffen und neu versiegelt werden.

    Der Vermieter tut sich da schwer. Wie sieht es rein rechtlich gesehen aus?

    Es hat noch keine Übergabe stattgefunden!

    Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Boden aufbereitet wird oder habe ich durch den Vertragsabschluss den Zustand des Bodens so anerkannt? Sprich: gemietet wie besichtigt??

    Im Mietvertrag gibt es KEINE Klausel, die besagt das ich den gegenwärtigen Zustand der Räume durch Vertragsabschluss akzeptiere.


    LG

    Ghostlight

  • Du hast schon selbst erkannt, dass du durch Abschluss des Mietvertrages den Zustand des Bodens akzeptiert hast. Demnach ist der Vermieter nicht verpflichtet den Boden aufzuarbeiten. Du solltest aber den Zustand des Bodens in einem Übergabeprotokoll beschreiben, damit du bei einem Auszug nicht den Schwarzen Peter bekommst.

  • Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Boden aufbereitet wird oder habe ich durch den Vertragsabschluss den Zustand des Bodens so anerkannt? Sprich: gemietet wie besichtigt??

    Auf die Aufbereitung des Bodens hast Du keinen Anspruch. Es ist schon so: gemietet wie besichtigt. Hättest Du diese Wohnung nicht so angemietet wie sie nun mal aussieht wäre der Mieter evtl. ein anderer gewesen. Hier bist Du auf "Good Will" des Vermieters angewiesen, vielleicht auch ein Entgegenkommen deinerseits in Bezug auf Kostenteilung der evtl.Versiegelung...

    Kommt natürlich darauf an wie Dir die Wohnung sonst zusagt.

  • Im Mietvertrag gibt es KEINE Klausel, die besagt das ich den gegenwärtigen Zustand der Räume durch Vertragsabschluss akzeptiere.

    LG

    Ghostlight

    Hallo,

    es gibt viele Dinge, die in einem Mietvertrag nicht stehen. Wie z.B. "der Vermieter renoviert die Wohnung so lange, bis sie der einziehende Mieter nichts mehr daran auszusetzen hat."

    Was von den Dingen, die nicht drinstehen wird wohl gelten?

    Gruß

    H H

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