Zwang zur Anmeldung beim lokalen Gasanbieter - ist das rechtens?

  • Guten Tag,

    ich habe folgendes Anliegen: Zum 01.02. beziehe ich eine neue Wohnung, in der eine Gaszentralheizung verbaut ist. Mein Vermieter, der lediglich Eigentümer der von mir gemieteten Wohnung ist, meinte bei Vertragsunterzeichnung, dass es nicht möglich sei, den Gasanbieter frei zu wählen, sodass ich gezwungen sei, beim hiesigen Energieversorger mein Gas zu beziehen. Ob das damit zusammenhängt, dass das Haus seinerzeit von einer Tochter der Stadt gebaut und eine zeitlang verwaltet wurde (heute ist der Hausverwalter Haus und Grund), kann ich nicht sagen. Aber soweit ich weiß, herrscht ja nunmal ein liberalisierter Energiemarkt, in dem man sich seinen Versorger grundsätzlich aussuchen kann. Daher die Frage:
    Ist es rechtens, dass man bei der Gasversorgung an den lokalen Versorger gebunden ist und, wenn ja, unter welchen Umständen?
    Wäre schön, wenn jemand hierzu etwas erhellendes zu berichten hätte.

    BG

  • Dein Vermieter hat sich wohl nicht klar ausgedrückt. Du kannst dir den Strom- und auch den Gaslieferanten aussuchen, vorausgesetzt die Gasheizung muss nur deine Wohnung mit Wärme versorgen. Bei einer Gasetagenheizung schließt du einen Vertrag mit dem Lieferanten, den du frei wählen kannst.

    Bei einer Gaszentralheizung, wie du schreibst, bestimmt der Eigentümer/Vermieter wo es lang geht.

  • Bei einer Zentralheizung hat man als Mieter keinen Einfluss auf den Heizenergieversorger.

    Das hätte man nur wenn die Wohnung über eine eigene Heizungsanlage (Therme) verfügt.

  • Guten Tag,

    Ist es rechtens, dass man bei der Gasversorgung an den lokalen Versorger gebunden ist und, wenn ja, unter welchen Umständen?
    Wäre schön, wenn jemand hierzu etwas erhellendes zu berichten hätte.

    BG

    Hallo,

    ja das ist rechtens, dennoch ist der Vermieter an den Grundsatz des wirtschaftlichen Handelns gebunden und wenn der hiesige Gasversorger nicht exorbitant teuerer ist als andere, dann kannst du nichts dagegen tun als sparsam mit dem Gas umgehen.

    Oftmals haben Eigentümergemeinschaften vergünstigte Rahmenverträge mit Versorgern, scheiden werden sich die Geister bei der nächsten Heizkostenabrechnung.

    Gruß
    BHShuber

    Gruß
    BHShuber

  • Bei einer Zentralheizung hat man als Mieter keinen Einfluss auf den Heizenergieversorger.

    ..es sei denn, der Mieter schlägt einen günstigeren Energieversorger vor. Wäre denkbar, dass der VM dem nachkommen müsste.
    Meine Meinung.

  • ..es sei denn, der Mieter schlägt einen günstigeren Energieversorger vor. Wäre denkbar, dass der VM dem nachkommen müsste.


    Nein, muss er nicht, bspw. das inzw. hinreichend publizierte Risiko (allein!) tragen?

  • ..es sei denn, der Mieter schlägt einen günstigeren Energieversorger vor. Wäre denkbar, dass der VM dem nachkommen müsste.
    Meine Meinung.

    Hallo,

    mit welcher Begründung sollte einem Mieter dieses Recht zustehen?

    Einzig bei einem massiven Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz wäre das als Vorschlag möglich, geht der Vermieter hierauf nicht ein, was er noch nicht einmal muss, wenn er die Konsequenzen darauf in Kauf nimmt.

    Gruß
    BHShuber

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