Wann verjährt der Anspruch auf Nebenkostenrückzahlung?

  • Hallo.

    Ein Mieter ist bereits vor über 2 Jahren ausgezogen und ins Ausland umgezogen. Die neue Adresse, Telefonnummer, E-Mail oder sonstige Kontaktdaten sind unbekannt. Ihm steht allerdings noch eine Nebenkostenrückerstattung im dreistelligen Bereich zu, was ihm vermutlich gar nicht bewusst ist, sonst hätte er sich längst gemeldet.

    Da ich auch keine übermäßige Motivation habe, ihn ausfindig zu machen: Wann verjährt denn mieterseitig der Anspruch?

  • 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums sind deine Forderungen verfristet. Dein Mieter kann sich aber auf die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren berufen und sein Guthaben entsprechend einfordern.

  • Was habe ich geschrieben, ist das so schwer zu verstehen? Du solltest dich dann aber noch mit den Eigenheiten der Verjährung vertraut machen, denn die Verjährung beginnt immer erst nach Ablauf des Jahres, in dem die Forderung enstanden ist. Oder frage bei Google nach Verjährung.

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