Hallo.
Ein Mieter ist bereits vor über 2 Jahren ausgezogen und ins Ausland umgezogen. Die neue Adresse, Telefonnummer, E-Mail oder sonstige Kontaktdaten sind unbekannt. Ihm steht allerdings noch eine Nebenkostenrückerstattung im dreistelligen Bereich zu, was ihm vermutlich gar nicht bewusst ist, sonst hätte er sich längst gemeldet.
Da ich auch keine übermäßige Motivation habe, ihn ausfindig zu machen: Wann verjährt denn mieterseitig der Anspruch?