Befristeter Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit fast 9 Jahren in der selben Wohnung und hatte immer einen Mietvertrag mit einer festgelegten Mietdauer von drei Jahren.

    Vor 15 Monaten hat der Eigentümer der Wohnung gewechselt, woraufhin ich den gleichen Mietvertrag wie zuvor (Laufzeit 01.11.2014-

    31.10.2017) erneut unterschrieben habe. Lediglich der Vermieter (nun in Form einer Firma, die der Vermieter gegründet hat) und die Kto Daten habe sich geändert.

    Als Grund für die Befristung ist "Eigenbedarf/-Nutzung durch den Vermieter" angegeben.

    Der Vermieter hat mir nun vor etwa vier Wochen mündlich mitgeteilt, dass er die Wohnung an eine soziale Einrichtung vermieten möchte.

    Ich hatte mich bereits soweit informiert, dass die einzigen möglichen Gründe für eine gültigen Befristung Eigenbedarf, bauliche Veränderung oder Vermietung an einen Dienstleister sind.

    Gilt eine soziale Einrichtung als so ein Dienstleister? Schließlich wird die WOhnung ja nicht von dieser Einrichtung benutzt, sondern diese vermietet sie an einen Empfänger von Sozialleistungen weiter.

    Ist die automatische Kündigung nach drei Jahren in diesem Fall überhaupt gültig oder besteht ein unbefristeter Mietvertrag?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

  • Ein Mietvertrag, der sich regelmäßig um eine bestimmte Mietzeit verlängert ist schon seit der großen Mietrechtsreform vom 01.09.2001 nicht mehr erlaubt. Dieser Mietvertrag ist demnach ein ganz normaler unbefristeter. Danach ist die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht durchzusetzen. Ich würde aber den Vermieter nicht auf seinen Irrtum aufmerksam machen, sondern die schriftliche Kündigung abwarten und dann wieder hier melden.

    http://www.taz.de/!234846/

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