Kündigungsfrist nach Eigenbedarf anders?

  • Hallo,

    nach einer Eigenbedarfskündigung seitens unserer Vermieterin fragen wir uns, ob sich dadurch evtl. unsere Kündigungsfrist verändert - für den Fall, daß wir vor Ablauf der 6 Monate Vermieterkündigungsfrist etwas Neues finden.

    Oder müssen wir dann unsere 3 Monate Kündigungsfrist einhalten und ggf. doppelt zahlen?

    Grüße
    Clausi

  • Hallo,
    nach einer Eigenbedarfskündigung seitens unserer Vermieterin fragen wir uns, ob sich dadurch evtl. unsere Kündigungsfrist verändert - für den Fall, daß wir vor Ablauf der 6 Monate Vermieterkündigungsfrist etwas Neues finden.

    Oder müssen wir dann unsere 3 Monate Kündigungsfrist einhalten und ggf. doppelt zahlen?Grüße Clausi


    Hallo, letzteres verstehe ich nicht...
    Dass eine Eigenbedarfskündigung vorliegt, ändert nichts an Eurer gesetzlichen (3-monatigen) Kündigungsfrist (= -möglichkeit).

  • Hallo,
    Oder müssen wir dann unsere 3 Monate Kündigungsfrist einhalten und ggf. doppelt zahlen?
    Grüße
    Clausi

    Ja, darauf kann es hinaus laufen, außer Sie werden mit der Vermieterin einig und schließen einen sogenannten Aufhebungsvertrag.

  • Ja, darauf kann es hinaus laufen, außer Sie werden mit der Vermieterin einig und schließen einen sogenannten Aufhebungsvertrag.


    Aaah, jetzt verstehe ich: Mit doppelt zahlen meint er wohl alte UND neue Wohnung: Kann natürlich passieren..., wenn er sich nicht rechtzeitig mit dem alten Vermieter einigt.:cool:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!