Hallo,
nach einer Eigenbedarfskündigung seitens unserer Vermieterin fragen wir uns, ob sich dadurch evtl. unsere Kündigungsfrist verändert - für den Fall, daß wir vor Ablauf der 6 Monate Vermieterkündigungsfrist etwas Neues finden.
Oder müssen wir dann unsere 3 Monate Kündigungsfrist einhalten und ggf. doppelt zahlen?
Grüße
Clausi