Beiträge von Clausi

    Hallo,

    nach einer Eigenbedarfskündigung seitens unserer Vermieterin fragen wir uns, ob sich dadurch evtl. unsere Kündigungsfrist verändert - für den Fall, daß wir vor Ablauf der 6 Monate Vermieterkündigungsfrist etwas Neues finden.

    Oder müssen wir dann unsere 3 Monate Kündigungsfrist einhalten und ggf. doppelt zahlen?

    Grüße
    Clausi

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