Vor 2 1/2 Jahren ist mein Lebensgefährte bei mir eingezogen. Ich hatte es meinem Vermieter mitgeteilt und mein Lebensgefährte ist auch ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
Nun habe ich einen Nachbarn, der meinen Lebensgefährten persönlich angreift, weil er 4 Zigaretten am Tag auf dem Balkon raucht. Der Nachbar zündet nun den ganzen Tag ca. 30-40 Raücherstäbchen an, um uns zu ärgern, damit wir die Balkontür nicht mehr aufmachen können. Soweit so gut. Jetzt aber beschimpft er meinen Lebensgefährten. Er habe in dem Haus überhaupt nichts verloren bzw. zu suchen, er wäre schließlich kein Mieter. Müssen wir uns das wirklich gefallen lassen? Was können wir dagegen unternehmen? Der Vermieter unternimmt nichts, weil ja schließlich mein Lebensgefährte kein Mieter ist.
Einzug Lebensgefährte
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zufrieden -
2. August 2017 um 12:44 -
Erledigt
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Hallo,
es ist ein Streit unter Nachbarn, bei dem der Eine behauptet, der Andere hätte im Haus nichts zu suchen. Das ist natürlich Blödsinn, aber der Mieter kann ja behaupten, was er will. Da kann der Vermieter nichts machen.
Wenn ihr euch allerdings von den Räucherstäbchen belästigt fühlt, beschwert euch schriftlich beim Vermieter.
Mich wundert es allerdings:
Wie stark räuchern die Stäbchen denn, dass man nicht mehr auf den Balkon kann?
Wie lange will der Nachbar das denn noch durchziehen (40 Stäbchen pro Tag)?Gruß
H H -
er räuchert den ganzen Tag, meistens steckt er gleich mehrere an.
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außerdem sagt der Vermieter ja auch, dass mein Lebensgefährte nicht der Mieter ist. Was kann ich dagegen machen?
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Zitat
Der Vermieter unternimmt nichts, weil ja schließlich mein Lebensgefährte kein Mieter ist.
Der Vermieter würde auch nichts unternehmen, wenn er Mieter wäre.
Den Vermieter interessiert nur das Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), bzw. er muss für die Einhaltung der Hausordnung und sonstiger vertraglicher Dinge Sorge tragen.
Wenn es hier einen klassischen Nachbarschaftsstreit gibt, liegt das nicht in der Verantwortung des Vermieters.
Oder anders: Nicht alles, was in einem Haus passiert, geht den Vermieter etwas an.
Wenn hier Beleidigungen, Handgreiflichkeiten und Co. ausgetauscht werden, stellt das StGB Eure Rechtsgrundlage dar. Mit Strafrecht hat der Vermieter aber gar nichts am Hut.
ZitatWas können wir dagegen unternehmen?
Am besten gar nichts, bzw. den Nachbarn ignorieren.
Ich hatte auch mal so einen Nachbarn. Ich habe diesen einmal meine Meinung gegeigt und ihn danach konsequent ignoriert.
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