Liebe ForumsmitgliederInnen,
Kurz Vorgeschichte, wir wollen eine Gewerbefläche für eine geringere Kaltmiete mieten um diese dann in Eigenarbeit zu renovieren.
Wir wissen leider nicht was dieser Absatz bedeutet:
"Alle Instandhaltungskosten für die Inbetriebnahme des Gewerbes, vor allem
hinsichtlich der Heizungen, des Schaufensters sowie das dazugehörige Gittertor zur
Straßenseite trägt der Mieter, die übrigen Fenster des Gewerbes sind hierbei ebenfalls
eingeschlossen. Die anstehenden Sanitärarbeiten, sind mit einem durch den Mieter
beauftragten Handwerksbetrieb, instand zu setzen bzw. von einer solchen Institution
nach Fertigstellung abzunehmen. Sollte der Mieter sich entgegen dieser Vereinbarung
verhalten, wird die Garantieleistung geschuldet."
Was ist die Garantieleistung?
Mit freundlichen Grüßen
Vereinsmensch