Garantieleistung

  • Liebe ForumsmitgliederInnen,

    Kurz Vorgeschichte, wir wollen eine Gewerbefläche für eine geringere Kaltmiete mieten um diese dann in Eigenarbeit zu renovieren.

    Wir wissen leider nicht was dieser Absatz bedeutet:

    "Alle Instandhaltungskosten für die Inbetriebnahme des Gewerbes, vor allem
    hinsichtlich der Heizungen, des Schaufensters sowie das dazugehörige Gittertor zur
    Straßenseite trägt der Mieter, die übrigen Fenster des Gewerbes sind hierbei ebenfalls
    eingeschlossen. Die anstehenden Sanitärarbeiten, sind mit einem durch den Mieter
    beauftragten Handwerksbetrieb, instand zu setzen bzw. von einer solchen Institution
    nach Fertigstellung abzunehmen. Sollte der Mieter sich entgegen dieser Vereinbarung
    verhalten, wird die Garantieleistung geschuldet."

    Was ist die Garantieleistung?

    Mit freundlichen Grüßen
    Vereinsmensch

  • Ja, stimmt! Wo kommen wir denn da noch hin, wenn ein Forum für Fragen genutzt würde!


    Dieses Forum beantwortet Fragen zum Wohnraummietrecht und keine zu Formulierungen, die der Ersteller dieses Vertrages am besten beantworten kann.

  • Der Begriff "Garantieleistung" sollte vielleicht an anderer Stelle im Vertrag benannt sein. Ansonsten Vermieter fragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    das kann m.E. zwei Dinge bedeuten, die am Ende auf fast das Gleiche hinauslaufen:

    Wenn die Arbeiten nicht von einem Handwerksbetrieb ausgeführt oder abgenommen werden,dann hat der Vermieter
    ein Anrecht, dass die Abnahme nachträglich durchgeführt wird.
    oder kann den Mieter bei Schäden haftbar machen.

    Am Ende soll das den Vermieter davor schützen, dass irgendjemand, der keine Ahnung hat, am Objekt herumbastelt. Finde ich eine angemessenen Forderung.

    Gruß
    H H

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