Loch im Treppengeländer

  • Hallo zusammen,
    Ich wohne mit meiner Familie in einer Doppelhaushälfte. Zum 1.3. ziehen wir um. Unsere Vermieterin war heute hier, weil sie nach unserem Auszug das Paket machen lassen will (damit haben wir aber nichts zu tun).
    Obwohl sie schon öfter hier bei uns war, war ihr heute erst aufgefallen, dass wir Sicherheitstörchen an den Treppen angebracht hatten. Unser jüngster ist jetzt 4 Jahre und damals waren diese Törchen sehr nützlich. Nun hatte mein Mann die eine Seite am Treppengeländer (aus Metall) anbringen müssen, weil es anders nicht ging. Er musste also in das Treppengeländer kleine Löcher bohren. Nun sagte mir die Vermieterin, dass das Geländer samt Treppen Eins ist und sie nun einen Metallbauer beauftragen will, das würde teuer für uns werden.
    Ich habe den Mietvertrag noch mal durch gelesen und finde dafür nichts geschriebenes.
    Meine Frage ist: hätten wir das wirklich nicht tun dürfen???
    eine weitere Frage : wegen so kleinen Löchern, muss doch nicht ein ganz neues Geländer her? ich glaube, man kann das doch mit einer dafür geeigneten Paste oder so was stopfen und lackieren? so meine ich es jedenfalls mal gesehen zu haben...

    Danke schon im Vorraus für eure Antworten.

    LG Daniela

  • Für Schäden an der Mietsache (und gebohrte Löcher sind Schäden) haftet der Mieter. Das muss auch nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden, das sollte einem der eigene Verstand sagen.

    Da von hier aus die Größe und Art der Beschädigung nicht zu erkennen ist, sollten Sie einen Handwerker mit der Beseitigung beauftragen. Vielleicht findet der eine Möglichkeit die Löcher verschwinden zu lassen.

  • Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie in einer Mietwohnung alles anbohren dürfen, was es so zu bohren gibt: Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, Treppengeländer aus Metall, usw., dann müssen Sie noch viel lernen, wie man mit Mietsachen umgehen darf, bzw. sollte.

  • Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie in einer Mietwohnung alles anbohren dürfen, was es so zu bohren gibt: Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, Treppengeländer aus Metall, usw., dann müssen Sie noch viel lernen, wie man mit Mietsachen umgehen darf, bzw. sollte.


    hmmm.. wenn ich dieser Meinung wäre, dann wäre Ihre taktlose Anmaßung sicherlich berechtigt ;)

  • hmmm.. wenn ich dieser Meinung wäre, dann wäre Ihre taktlose Anmaßung sicherlich berechtigt ;)

    Häh? Was ist taktlos, wer hat das Treppengeländer ohne zu fragen angebohrt, Sie oder ich?

    Ihre Frechheit ist taktlos und noch mehr!

  • Zitat

    Häh?

    das heißt "wie bitte"


    Zitat

    Was ist taktlos

    mich so hin zu stellen, als würde ich in meiner Wohnung wild drauf los bohren. Ich bin mir sehr wohl darüber bewusst, dass ich nicht in Türen, Türrahmen, Fensterrahmen, Fensterbänke und ähnliches Löcher bohren darf.


    Zitat

    wer hat das Treppengeländer ohne zu fragen angebohrt, Sie oder ich?

    diese Frage erübrigt sich, da ich in meinem ersten Post erklärt hatte, wer wo rein gebohrt hatte.


    Zitat

    Ihre Frechheit ist taktlos und noch mehr!

    Haben Sie sich als Ziel gesetzt, neue User aus diesem Forum zu vergraulen?

    Wir waren damals halt der Meinung, dass wir das dürften. Aber man kann ja nicht immer alles 100%tig genau wissen, darum habe ich hier nach gefragt! Außerdem war es uns damals wichtiger, das Kind vor einem Treppensturz zu schützen (im Erste Hilfe Kurs für Kleinkinder erfahren Sie, wovon ich rede), als die Frage, ob wir das dürfen oder nicht. Wobei ich klar sage, dass wir keine Rüpel sind! und einfach drauf los bohren...

  • Hallo Danni76,

    "...und sie nun einen Metallbauer beauftragen will, das würde teuer für uns werden."
    Zunächst habt Ihr die Gelegenheit, den Schaden zu beseitigen.
    Wenn die VM sofort selbst einen Handwerker beauftragt, ist es ihr "Bier"...

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