Hallo zusammen,
Ich wohne mit meiner Familie in einer Doppelhaushälfte. Zum 1.3. ziehen wir um. Unsere Vermieterin war heute hier, weil sie nach unserem Auszug das Paket machen lassen will (damit haben wir aber nichts zu tun).
Obwohl sie schon öfter hier bei uns war, war ihr heute erst aufgefallen, dass wir Sicherheitstörchen an den Treppen angebracht hatten. Unser jüngster ist jetzt 4 Jahre und damals waren diese Törchen sehr nützlich. Nun hatte mein Mann die eine Seite am Treppengeländer (aus Metall) anbringen müssen, weil es anders nicht ging. Er musste also in das Treppengeländer kleine Löcher bohren. Nun sagte mir die Vermieterin, dass das Geländer samt Treppen Eins ist und sie nun einen Metallbauer beauftragen will, das würde teuer für uns werden.
Ich habe den Mietvertrag noch mal durch gelesen und finde dafür nichts geschriebenes.
Meine Frage ist: hätten wir das wirklich nicht tun dürfen???
eine weitere Frage : wegen so kleinen Löchern, muss doch nicht ein ganz neues Geländer her? ich glaube, man kann das doch mit einer dafür geeigneten Paste oder so was stopfen und lackieren? so meine ich es jedenfalls mal gesehen zu haben...
Danke schon im Vorraus für eure Antworten.
LG Daniela