Hallo,
wohne seit 1997 in einer Mietswohnung. Der Boden in den Zimmern (Linoleumbelag) weist nach der langen Zeit nun schon "Schäden" auf, zwar keine "Wellen" oder gar Löcher, allerdings ist die Versiegelung des Linoleums durch Abnutzung schon stark mitgenommen (sieht man vor allem tagsüber wenn man in die Wohnung kommt, da gegenüber der Tür das Wohnzimmerfenster ist).
Hab auch schon einen Anwalt deswegen beauftragt, der sogar deswegen mal bei mir war und sich die Sache selbst angesehen hat. Der hat dann sogar sofort abgewunken ("...sieht der Boden aus...") und gesagt, daß es wegen dem Boden ein Mietmangel ist (wenn auch kein bedeutender), der mich aber sogar dazu berechtigen würde, ohne die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten auszuziehen.
Auf einen neuen Linoleumboden selbst bestehe ich ja gar nicht, allerdings auf eine neue Versiegelung, da ich den Boden wirklich triefend naß wischen muß, da er das Wasser fast schon aufsaugt.
Nun aber der Hammer: Letzte Woche Post vom Anwalt bekommen, daß er den Fall mangels Erfolgsaussicht niederlegt. Er hätte 2 Architekten gefragt, ob es so eine Versiegelung eines Linoleumbodens gäbe, woraufhin diese gemeint hätten, sowas gäbe es nicht. Dabei hat mir eine Bodenverlegungsfirma bestätigt, daß es seit 2 Jahren möglich ist, Linoleum neu zu versiegeln.
Ganz abgesehen davon, nach fast 14 Jahren Mietdauer sollte man doch sowieso schon fast das Recht auf einen neuen Boden haben ? Zwar heißt es, daß Linoleum eine Lebensdauer von 20-50 Jahren hat, aber die Versiegelung doch nicht ?
Ich danke für Antworten.
