Beiträge von Ellio

    Hallo zusammen,

    ich bin kürzlich nach fünf Jahren aus meiner Mitwohnung ausgezogen. Während dieser fünf Jahre waren in den Nebenkosten die Kosten einer Vordachreinigung enthalten. Die allgemeinen Betriebskosten umfassen neben den üblichen Kosten (Beleuchtung, Müllbeseitigung etc.) auch den Punkt: sonstige Betriebskosten: Reinigung Glas-Vordach (inkl. aller Betriebskosten außer Wasserversorgung: 90,00 Euro)
    Dieses Vordach existiert jedoch nicht, es wurde wohl vor meinem Einzug entfernt, d.h., ich habe nun fünf Jahre umsonst dafür bezahlt. Das Ganze macht vielleicht anteilmäßig 5 Euro im Monat aus. Meint ihr, ich kann das nachträglich reklamieren?

    Ich hätte es nicht zur Sprache gebracht, aber der Vermieter war bei der Wohnungsabnahme auch nicht besonders fair.

    Grüße,
    Ellio

    Die Klauseln sind unwirksam wegen der Quotenklausel. Frage 1: Hast du deine neue Wohnung auch bei dieser Genossenschaft?

    Die Beschädigungen durch den Stubentiger sind so eine Sache. a) kann man hier nicht nachvollziehen, wie schlimm es wirklich ist. b) wären die ja mit Tapeten runter definitiv beseitigt und damit jkönnte der Mieter hier ja leben.
    c) Beruft sich der VM hier nicht auf eine Beschädigung

    Die neue Wohnung ist nicht bei diesem Vermieter.
    Die Beschädigungen sind vereinzelt. Eventuell könnte man, falls so etwas möglich ist, nur einige Streifen Tapete ersetzen. Handwerklich bin ich da total überfordert und müsste einen Fachmann ranlassen, was sicherlich ein paar hundert Euro kosten würde.

    Übrigens will der Vermieter auch, dass Zargen und Decken gestrichen werden.

    Meint ihr, ich soll mal meine Rechtsschutzversicherung bemühen?

    Im Mietvertrag steht etwas von Schönheitsreparaturen alle fünf Jahre und auch was zur Kündigung und den Kosten. Das Ganze ist etwas länger, deswegen als Bildanhang. (Ich meine gelesen zu haben, diese starren Fristen für Schönheitsreparaturen seien mittlerweile nichtig?)

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    Hallo zusammen,

    es gibt zwar bereits ähnliche Fälle, die hier im Forum besprochen wurden, aber ein paar (entscheidende?) Details waren doch anderes. Deswegen wollte ich doch noch einmal einen neuen Thread eröffnen.

    Folgendes Szenario:
    Ich habe meine Wohnung nach etwas über fünf Jahren gekündigt. Bei meinem Einzug war die Tapete (Raufaser) neu und angestrichen. Nun, nach fünf Jahren, sind durch meine Katze einige Kratzspuren an der Tapete. Der Vermieter meinte beim Vorabbesichtigungstermin, dass ich vor dem Auszug die Tapeten abreißen soll. Das habe ich so akzeptiert.

    Dann kam ein Schreiben, in dem es hieß, dass ich nun doch komplett neu tapezieren muss, da ich die Wohnung ja fertig übernommen hatte.

    Ist der Vermieter im Recht? Gibt es dazu eine klare Rechtssituation?

    Grüße,
    Ellio

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