Vielen Dank für Eure Antworten,
hier das Kündigungsschreiben:
im Nov 83 haben sie den Mietvertrag für ihre auch heute noch bewohnte Wohnung mit dem damaligen Eigentümer, Herr xx, abgeschlossen. Mein Bruder ist im Sep 2015 verstorben. Gerichtlich wurde ich im Jan 2016 als Alleinerbe eingesetzt.
In persönlichem Gespräch habe ich dargelegt, dass mein Kind als Nacherbe und ich die Wohnung verkaufen möchte.
Gem. Mietvertrag "kann von jedem Teil jeweils auf den Schluss eines Kalendersvierteljahres gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten".
Hinsichtlich der langen Mietzeit sehen wir vorerst von einer Kündigung gem. Ziffer 2 des Mietvertrages ab.
Für die Veräußerung der Wohnung brauche ich jedoch eine Planungsgröße, da der seit Beginn des Mietvertrages unveränderte Mietpreis sich bereits negativ auf die Ermittlung des Verkehrswertes ausgewirkt hat.
Ich kündige jedoch hiermit - auch im Namen meines Kindes - vorsorglich mit Ablauf des 30.09.2017 den Vertrag.
Hierzu bitte ich um Zustimmung bzw. eine verbindliche Aussage hinsichtlich des Kündigungszeitpunktes.
Ich bitte um Stellungnahme bis 15.10.2016
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Zustellung erfolgte per Einschreiben.
Was denkt Ihr?