Ja, das siehst du falsch. Die Pflicht zur Instandhaltung, beinhaltet nicht das der Vermieter die Küche ausbauen, einlagern und vieleicht auf verlangen noch wieder einbauen muß, wenn der Mieter pfeift.
Die Küche ist, wie die ganze Wohnung, eben Teil der Mietsache, mit allen Rechten und Pflichten.
Das ist natürlich richtig, wenn der Herd Teil der Mietsache ist.
Taucht allerdings der Elektroherd nicht im Mietvertrag auf, sondern wurde kostenlos vom Vermieter gestellt, habe ich keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.
Aber muss das nicht im Umkehrschluss heißen, dass der Vermieter diesen zurücknehmen und selber einlagern muss, wenn ich ihn ausdrücklich und endgültig nicht mehr haben will und erst bei einem möglichen Auszug selber wieder einbauen/anschließen?