Mieterin verweigert zutritt / Unklarheit bisherige Mietdauer

  • Moin Berny,

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    Leider nicht. Auch hier habe ich es lediglich an die Mieterin und an das JC via Einschreiben geschickt.


    "Leider nicht nachweislich, lediglich im Kündigungsschreiben."
    - Und Letzteres ging dem M nachweislich zu?

    Wenn eine Einschreiben als nachweislich deklariert werden kann ja, wenn nicht dann leider nicht :confused:

    "Prinzipiell habe ich noch die Idee nach Ablauf der 3 Monatsfrist die Miete zu erhöhen um den Druck zu erhöhen."
    - Wv.% Du darfst, ist Dir sicherlich bekannt? Wird die Wohnfläche im MV genannt? Der Vorgang nennt sich "Mieterhöhungsverlangen, über die Kriterien hierüber hülft ein Gugel.

    Habe mir das "angelesen" und denke das ich 20 % erhöhen darf. Die qm werden im Mietvertrag benannt, jedoch nicht die tatsächliche Größe. MV sagt 48 qm aus in der Realität sind es 51 qm.

    Hinsichtlich der Zustellung habe ich eh ein noch ein Thema. Leider wird ein gemeinsamer Briefkasten genutzt, wobei die Dame momentan alleine im Haus wohnt. Deshalb sind wir auch übergegangenen den Schriftverkehr über den Gerichtsvollzieher abzuwickeln.

    Meine Idee: einen Briefkasten aufhängen mit Namen der Dame und Ihr den Briefkastenschlüssel, auch wieder über den Gerichtsvollzieher, zustellen lassen. Was meinst Du, ist das sinnvoll. Wegen der Fassade ist es nicht dramatisch, da diese eh neu gemacht wird. Lediglich ist fraglich ob das wieder so rechtens ist....

    Es könnte alles einfacher sein :)

    Viele Grüße

    Andreas

  • Moin Andreas,

    "Hinsichtlich der Zustellung habe ich eh ein noch ein Thema. Leider wird ein gemeinsamer Briefkasten genutzt, wobei die Dame momentan alleine im Haus wohnt. Deshalb sind wir auch übergegangenen den Schriftverkehr über den Gerichtsvollzieher abzuwickeln."
    Ein GV oder der Postbote ("Zusteller") stellt zu (gem. Verwaltungsvollstreckungsgesetz), soweit mal das. Der Knackpunkt ist, dass ein Schreiben dem Empfänger zuzugehen hat, also der Zugang rechtssicher erfolgt. Das kann auch durch unter der Wohnungstür hindurchschieben erfolgen. Nennt sich in den Machtbereich/Verfügungsbereich des Empfängers gelangen.

    "Es könnte alles einfacher sein :-)"
    - Sicher, aber daran merkst Du, dass man heutzutage oftmals nicht spitzfindig genug sein kann...:mad:

  • Hallo Zusammen,

    kurzes Update:

    Das Schreiben des Gerichtsvollzieher bzgl. des Besichtigungstermin ist bei der Mieterin eingegangen. Diese hat sich lautstark über die Art und Weise beschwert und mir den Termin bestätigt. Ich bin gespannt ob sie auch wirklich zu dem Termin da ist. Ich habe mich nochmal höflichst beim GV für die Hilfe bedankt und angekündigt das man zukünftig wahrscheinlich öfters zusammenarbeiten wird.

    Verharren wir der Dinge, die da geschehen.

    Liebe Grüße

    Andreas

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